Düsseldorf (ots)
Klarstellung vor Gericht: Pflegeheime erhalten Investitionskosten für gesamtes Grundstück
bpa begrüßt Urteil des Landessozialgerichts und fordert Überarbeitung der Investitionskostenförderung
Mit einem wegweisenden Urteil hat das Landessozialgericht NRW jetzt Klarheit bei der Berechnung der Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen geschaffen. Die Richter haben entschieden, dass die gesamte Grundstücksfläche, auf der ein Heim mit seinen Außenanlagen steht, bei der Berechnung der Investitionskosten berücksichtigt werden muss. Bisher wurde auf die unbebaute Fläche nur der hälftige Bodenrichtwert anerkannt. Dagegen hatte eine private Pflegeeinrichtung mit Unterstützung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) geklagt. „Es ist ein Unding, dass Pflegeeinrichtungen die ihnen zustehenden Investitionskosten erst vor Gericht durchsetzen müssen, weil sich die Landschaftsverbände einer sinnvollen Lösung monatelang verschließen“, kommentiert der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Bernhard Rappenhöner. „Die Freiflächen sind wichtige Aufenthaltsbereiche und müssen selbstverständlich als Teil der Investitionen anerkannt werden.“
Das Landessozialgericht machte in seinem Urteil nun deutlich, dass die Berechnung unter Zugrundelegung des hälftigen Bodenrichtwertes bei den Verkehrs- und Freiflächen durch die Landschaftsverbände rechtswidrig und nicht von einer etwaigen Ermessensausübung des Beklagten gedeckt ist. Damit muss nun auf die bestehenden Verkehrsflächen zu 100 Prozent und die von der Einrichtung genutzten Freifläche bis zu 50 qm pro Heimplatz der volle Bodenrichtwert anerkannt werden. Außerdem muss ein landesweiter Erbbauzins von 5 Prozent zugrunde gelegt werden, wenn der jeweilige lokale Grundstücksmarktbericht keinen anderen Wert für Gewerbenutzflächen ausweist.
Rappenhöner fordert die Landesregierung auf, die Botschaft der Richter ernst zu nehmen und die Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeeinrichtungen insgesamt zu überarbeiten. „Pflegeheimbetreiber, die ihre Immobilen angemietet haben, bleiben auf erheblichen und existenzgefährdenden Refinanzierungslücken sitzen, weil langfristig vereinbarte Mietzahlungen über die aktuellen Regelungen nicht mehr abgedeckt werden. Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, Pflegeeinrichtungen zu gefährden, während aktuelle Untersuchungen wie der Barmer-Pflegereport noch mehr Pflegebedürftige als gedacht für die Zukunft voraussagen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 2.000 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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