Positivbeispiel 2: Klimaschutz in der Bauleitplanung mitdenken
Der Landkreis Emsland möchte die Kommunen darin unterstützen, die Möglichkeiten der Bauleitplanung umfassend zu nutzen und so den Klimaschutz und die Klimaanpassung in der Stadtentwicklung lokal noch stärker zu verankern. Auch Flächensparen ist Bestandteil von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung.
Die Berücksichtigung der Klimaschutz- und Klimaanapassungsbelange in der Stadtentwicklung beginnt nicht erst in der Bauleitplanung. Wichtigste Grundlage für eine klimagerechte Stadtentwicklung ist eine politische Zielsetzung und deren Beschluss durch den Gemeinderat. Eine klare und langfristig angelegte Zielsetzung bezüglich Klimaschutz und Klimaanpassung – im besten Fall im Kontext einer umfänglichen Klimapolitik – dient allen beteiligten Akteuren als Wegweiser und als Legitimationsgrundlage für die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. Hilfreich ist eine aufeinander abgestimmte Zielarchitektur, die sowohl langfristige „Leitziele“ als auch grundsätzliche, strategische Ziele für die einzelnen Sektoren und Handlungsbereiche sowie konkrete und quantifizierbare operative Ziele beinhaltet, aus denen sich Maßnahmen entwickeln lassen.
Die formelle Bauleitplanung baut sowohl auf der politischen Zielsetzung als auch auf den Zielsetzungen von informellen planerischen und strategischen Planwerken (bspw. Stadtentwicklungskonzepten, Klimaanpassungskonzepten) auf. Eine Integration von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen in die planerische und in die formelle Bauleitplanung verlangt also eine im Voraus klar definierte Leitlinie.
Daran anschließend kann die Bauleitplanung die Klimaschutz- und Klimaanpassungs-belange in den formellen Planwerken verankern. Sowohl im FNP als auch in den B-Plänen ergeben sich entsprechende Möglichkeiten zur Integration.
Grundsätzlich gilt: Je früher Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte in der Stadtentwicklung berücksichtigt werden, desto leichter können die Weichen für deren spätere Umsetzung gestellt werden. Denn wichtige Festlegungen, wie beispielsweise die Baukörperstrukturen, die Baukörperstellung, die Energieversorgung und als Folge auch der Energieverbrauch sowie die Emissionen werden oft schon in einer frühen Vorentwurfsphase festgelegt.
Mit Blick auf die Erfordernisse von Klimaschutz und Klimaanpassung wird sich die räumliche Planung schwerpunktmäßig folgenden Aufgaben stellen müssen:
· Flächenvorsorge zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche
· Flächen- und Risikovorsorge sowie Flächensteuerung zum Schutz vulnerabler Siedlungs- und Infrastrukturen vor Hochwasser und Sturzfluten sowie vor Massenbewegungen (Erosion, Erdrutsch, Murgang)
· Schadensminderung durch Regenwassermanagement
· Flächenvorsorge zur Freihaltung, Sicherung und Entwicklung klima-ökologisch und lufthygienisch bedeutsamer Frei- und Ausgleichsflächen im Siedlungsraum und Sicherung der Frischluftzufuhr
· Vorbeugung bzw. Minderung von Hitzebelastungen im Siedlungsraum sowie Vorsorge vor Dürreereignissen
· räumlichen Strategien zur Begrenzung des Energieverbrauchs und klimarelevanter Emissionen
· flächensparende und umweltschonende Entwicklung der Siedlungs- und Infrastrukturen
Für eine erfolgreiche Integration von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen in der Bauleitplanung sowie für eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis ist es notwendig, dass sich alle Handlungsebenen dem Klimaschutz und der Klimaanpassung verschreiben und bei ihren Festsetzungen die Wechselwirkungen mit den weiteren Ebenen beachten.
Quelle und weitere Informationen:https://www.klimaschutz-emsland.de/pdf_files/allgemein/leitfaden-klimaschutz-und-klimaanpassung.pdf
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