Fragen und Antworten zum Brexit | Nds. Ministerium für Bundes

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Questions

Der Brexit wirft zahlreiche Fragen auf, die sich für viele Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichsten Situationen stellen. Nachdem sich bis zum Ende der Übergangsperiode aufgrund der Vereinbarungen im Austrittsabkommen und dem Zusatzprotokoll zu Irland und Nordirland für Bürgerinnen und Bürger zunächst keine wesentlichen Änderungen ergaben, legt seit Beginn des Jahres 2021 ein neu abgeschlossenes Handels- und Kooperationsabkommen den neuen Rahmen der rechtlichen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fest. Dieses Abkommen umfasst unter anderem die Bereiche Handel, Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuern, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Datenschutz und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. In der Folge finden Sie Informationen und weiterführende Links zu den Auswirkungen des Brexits auf diverse Bereiche.

1. Reisen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich
Steht eine private oder geschäftliche Reise in das Vereinigte Königreich bevor, stellt sich die Frage, welche neuen Einreiseregelungen fortan beachtet werden müssen. EU-Bürgerinnen und Bürger können auch weiterhin für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten ohne Visum in das Vereinigte Königreich reisen. Jedoch ist zu beachten, dass seit dem 1. Oktober 2021 die Einreise grundsätzlich nur noch mit einem für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass möglich ist.

Eine umfassende Information der Europäischen Kommission zu den Konsequenzen des Brexits für das Reisen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich finden sie hier.
Informationen der britischen Regierung über Reisen in das Vereinigte Königreich finden Sie hier.
Prüfen Sie hier, ob Sie für Ihre Reise in das Vereinigte Königreich ein Visum benötigen.


Britische Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland Dies gilt auch für längerfristige Aufenthalte zu Erwerbs- oder Studienzwecken. Nach der Einreise müssen Sie in diesen Fällen jedoch einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Deutschland und bereits vor Erhalt des Aufenthaltstitels einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen, das Ihnen die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Gesondert zu beachten sind im Übrigen mögliche, ggf. auch kurzfristige Einreisebeschränkungen in das VK bzw. in die EU/Deutschland vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie.

2. Ein-/Ausfuhr/Zollfragen
Mit dem Brexit schied das Vereinigte Königreich auch aus der Zollunion aus. Bei Einreisen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland gelten somit die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten. Auch wenn Waren aus der EU in das Vereinigte Königreich verbracht werden, sind nun Zollförmlichkeiten zu beachten.

Informationen der Generalzolldirektion für die Rückkehr und die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten in die EU finden Sie hier und hier.
Allgemeine Informationen für Privatpersonen finden Sie hier.
Informationen der britischen Regierung für Privat- und Geschäftsreisende finde Sie hier und hier.

3. Aufenthalt
Für viele im Vereinigten Königreich lebende deutsche Staatsangehörige stellte sich mit dem Brexit vor allem die Frage, ob sie auch weiterhin im Vereinigten Königreich leben und arbeiten dürfen. Zur Erlangung des Aufenthaltsrechts war die Registrierung im „EU Settlement Scheme“ (EUSS) bis zum 30. Juni 2021 notwendig. Sollten Sie die Registrierung bisher versäumt haben, können Sie dies hier nachholen.

Weiterführende Informationen zum verspäteten Antragsverfahren finden Sie hier.
Die Anleitung für britische Bearbeiter von verspäteten Anträgen finden Sie hier.
Über den Nachzug von Familienangehörigen informieren Sie sich bitte über die Internetseite des Home Office und telefonisch über die dort angegebene Hotline.


Wenn Sie als in Deutschland lebender britischer Staatsangehöriger nach dem Brexit weiterhin in Deutschland leben möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde ihres Wohnortes. Weiterführende Informationen und ein umfangreiches FAQ dazu sowie zu neuen Aufenthaltsmöglichkeiten finden Sie zudem auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.

4. Staatsangehörigkeit
Die Voraussetzungen für den Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Homepage des britischen Home Office. Beachten Sie dabei unbedingt die Regelungen über eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit. Näheres dazu finden Sie hier und hier.
Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier. Kinder deutscher Staatsangehörige ohne deutschen Pass können direkt einen deutschen Pass oder Personalausweis beantragen (Abstammungsrecht). Beachten Sie die Informationen dazu hier und zum Namensrecht hier.
Informationen für weitere Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger finden Sie hier und hier.

5. Sozialversicherung
Als Besucher im Vereinigten Königreich haben Sie mit der von den deutschen Krankenkassen ausgestellten Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie der Provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) weiterhin Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung beim National Health Service (NHS). Weiterführende Informationen erhalten sie auf der Homepage der DVKA.

EU-Bürgerinnen und Bürger mit Daueraufenthalt im Vereinigten Königreich haben über den „Settled Status“ oder „Pre-Settled Status“ Zugang zum NHS.

Briten, die in Deutschland leben oder nach Deutschland ziehen beachten bitte ebenfalls die Hinweise auf dvka.de und zudem auf gov.uk.

Beziehen Sie bereits Rente unter Berücksichtigung von deutschen bzw. EU-mitgliedstaatlichen und britischen Versicherungszeiten, hat der Brexit keinen Einfluss auf Ihre Rentenansprüche.
Für zukünftige Rentenansprüche beachten Sie bitte die Informationen der auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen zur Sozialversicherung finden Sie hier und hier.

6. Bildung
Wenn Sie als EU-Studierender für ihr Studium nach dem 31. Januar 2021 in das Vereinigte Königreich ziehen, müssen Sie vorab ein kostenpflichtiges Studentenvisum beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier vom UK Council for International Student Affairs und hier vom Stud UK/British Council sowie hier von der britischen Regierung.

Die Ableistung eines Pflichtpraktikums im Vereinigten Königreich im Rahmen eines Studiums an einer deutschen Universität ist nur noch sehr eingeschränkt möglich. Näheres dazu finden Sie hier.
Die Ableistung einer Station im Rahmen des deutschen Rechtsreferendariats im Vereinigten Königreich ist dagegen nicht mehr möglich.
Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr am EU-Programm Erasmus+ teil. Näheres dazu hier.
Informationen über BAföG-Leistungen für Studierende, Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Brexit finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zu Bildung und Forschung im Zusammenhang mit dem Brexit finden Sie zudem auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Forschung.

7. Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Für bereits anerkannte Berufsqualifikationen bleibt die Anerkennung auch nach dem Brexit gültig.

Das Verfahren und die Voraussetzungen für die Anerkennung britischer Qualifikationen in Deutschland hängt maßgeblich von dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Informationen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Vereinigten Königreich finden Sie hier.

8. Führerschein
Möchten Sie als EU-Bürger oder EU-Bürgerin während Ihres vorübergehenden Aufenthalts im Vereinigten Königreich Auto fahren, ist dies mit Ihrem Führerschein eines EU-Mitgliedstaates erlaubt. Leben Sie dauerhaft im Vereinigten Königreich, sind jedoch altersabhängige Einschränkungen in Bezug auf den Führerschein zu beachten. Auch mit einem britischen Führerschein dürfen Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland Auto fahren.

Informationen zur Fahrerlaubnis in Deutschland für britische Staatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland finden Sie hier.

9. Private Altersvorsorge/Finanzdienstleistungen
Umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen des Brexits auf Finanzdienstleistungen stellt die BaFin auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Weitere Details finden Sie in diesem FAQ der Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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