Berlin (ots)
- BMW hatte Fahrzeuge mit geschönten, weil nach einem nicht mehr gültigen Verfahren ermittelten, Verbrauchswerten unter falschem Etikett beworben. Dagegen ist die DUH vor das Landgericht München gezogen und hat Recht bekommen
- Dahinterliegendes Problem: Geschönte Verbrauchswerte nach veraltetem Prüfverfahren dürfen noch immer zur Bewerbung von Fahrzeugen genutzt werden
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert Wirtschaftsminister Robert Habeck auf, endlich die seit vier Jahren verzögerte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung EU-konform umzusetzen
BMW darf Verbraucherinnen und Verbraucher nicht länger mit Hilfe eines Etikettenschwindels mit geschönten Verbrauchsangaben in die Irre führen. Dies entschied das Landgericht München I in einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW (1 HK O 4969/22). Konkret ging es um auf der Internetseite der Marke Mini beworbene Fahrzeuge, die deutlich verbrauchs- und emissionsärmer dargestellt wurden. BMW gab für einige Modelle die nach NEFZ ermittelten, niedrigeren Verbrauchswerte an, fügte diesen Werten aber in fetter Schrift die Bezeichnung „WLTP“ hinzu. Die Unterlassungsklage hatte die DUH im letzten Jahr gegen BMW eingereicht.
Bereits seit 2019 müssen Verbrauchswerte von Neuwagen in allen EU-Mitgliedsstaaten nach dem realitätsnahen WLTP-Verfahren ermittelt und gekennzeichnet werden. Auf Druck der deutschen Automobilkonzerne haben weder der frühere Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) noch der jetzige Wirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) eine Novellierung der Kennzeichnungsvorschrift vorgenommen. Da die Bundesregierung die EU-Vorgabe bislang nicht in deutsches Recht übertragen hat, nutzen Autohersteller und Autohandel EU-rechtswidrig für die Bewerbung der Fahrzeuge die niedrigeren Werte nach dem alten, geschönten NEFZ-Prüfverfahren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders relevant: Die Kfz-Steuer berechnet sich korrekt nach dem WLTP-Verfahren und liegt damit häufig höher als mit NEFZ beworben.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist gut, dass das Landgericht dem Etikettenschwindel von BMW jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Autokonzerne weiterhin mit den beschönigenden NEFZ-Werten werben dürfen – mit dem Segen von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Die EU-Regelung zur neuen Verbrauchskennzeichnung hätte bereits 2019 in deutsches Recht übertragen werden sollen. Auf Druck der Auto-Lobby hat das Bundeswirtschaftsministerium die Pkw-Kennzeichnungsverordnung noch immer nicht angepasst. So werden Monat für Monat 250.000 Käuferinnen und Käufer von Pkw-Neuwagen systematisch über Spritverbrauch und Klimagasemissionen getäuscht – mit voller Rückendeckung aus dem für Klima zuständigen Wirtschaftsministerium.“
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung ergänzt: „Die Informationspflichten bei der Bewerbung von Neufahrzeugen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich zu emissionsarmen Fahrzeugen führen. Stattdessen wurden sie von BMW mit angeblichen WLTP-Werten in die Irre geführt. Da sich BMW nicht rechtlich verbindlich verpflichten wollte, solche Verbrauchertäuschungen zukünftig zu unterlassen, mussten wir derartige Desinformationen gerichtlich unterbinden lassen.“
Hintergrund:
Für das Modell Mini John Cooper Works 3-Türer gab BMW beispielsweise einen Kraftstoffverbrauch von 5,9 l/100 km sowie CO2-Emissionen von 135 g/km an. Durch den Zusatz „WLTP“ musste der Verbraucher annehmen, dass dies die realitätsnahen Werte sind. Tatsächlich waren es aber die niedrigeren NEFZ-Werte. Die realitätsnahen WLTP-Werte betragen 6,9 l/100 km und 157 g/km. Für den Mini Cooper Countryman ist die Abweichung noch größer: Statt den von BMW als WLTP-Messwerte dargestellten 5,3 l/100 km Spritverbrauch und 120 g/km CO2-Emissionen sind es nach WLTP tatsächlich 6,5 l/100 km sowie 149 g/km. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies bei den aktuellen Spritpreisen und einer jährlichen Fahrleistung von 20.000 Kilometern beispielsweise Mehrkosten von rund 400 Euro beziehungsweise 480 Euro pro Jahr.
Gemäß Empfehlung 2017/948 der EU-Kommission vom 31. Mai 2017 sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ab 1. Januar 2019 nur noch die WLTP-Werte zur Verbraucherinformation verwendet werden. Schon seit dem 1. September 2018 werden die Verbrauchswerte aller in der EU neu zugelassener Pkw nach dem Prüfverfahren WLTP gemessen. Es bildet mit höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten, stärkeren Temposchwankungen und strikteren Prüfvorgaben den Verbrauch im realen Verkehr besser ab. Seit dem 1. September 2018 bemisst sich auch die Höhe der Kfz-Steuer nach den neuen CO2-Werten nach WLTP.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
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