Gesetzliche Unfallversicherung: Qualitätskriterien für Versorgung Unfallverletzter …

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Berlin (ots)

Zur Einigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte für die Krankenhausreform erklärt die stv. Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Dr. Edlyn Höller:

„Die Reform der stationären Versorgung bietet die Chance, eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung für die Menschen im Land zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die gesetzliche Unfallversicherung die Einigung von Bund und Ländern auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform.

Bund und Länder haben sich unter anderem verständigt, den Katalog der geplanten Leistungsgruppen um fünf Leistungsgruppen zu erweitern, darunter Notfallmedizin und spezielle Traumatologie. Diese Verständigung hat für unseren Zweig der Sozialversicherung besondere Bedeutung, denn sie berührt eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung: die Versorgung der Opfer von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen.

Die besondere und umfassende Erfahrung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Versorgung von Unfallverletzten kann bei der Ausgestaltung der genannten Leistungsgruppen helfen. Davon bin ich überzeugt. Die gesetzliche Unfallversicherung hat in den vergangenen Jahrzehnten unter Rückgriff auf die Traumanetzwerke der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie Qualitätskriterien entwickelt, die für unterschiedliche Verletzungsarten die technischen und personellen Voraussetzungen für eine optimale Behandlung beschreiben. Mit Hilfe dieser Qualitätskriterien haben wir das Netzwerk der Kliniken, die unsere Versicherten behandeln dürfen, so strukturiert, dass Versicherte in dem Krankenhaus behandelt werden, das für die Behandlung am besten geeignet ist. Diese Qualitätskriterien entwickeln wir fortlaufend weiter – die letzte Anpassung ist erst wenige Tage alt.

Wir bieten an, diese Erfahrung in die Gestaltung der jeweiligen Leistungsgruppen einzubringen.“

Hintergrund

Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, der für die Versorgung nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten zuständig ist. Für die Heilbehandlung und Rehabilitation ihrer Versicherten haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein Netz aus rund 3.700 Durchgangsärzten und -ärztinnen an Krankenhäusern und in freier Praxis sowie 105 am Schwerstverletzungsarten-Verfahren und 461 am Verletzungsarten-Verfahren beteiligten Krankenhäusern aufgebaut. Dieses Netzwerk übernimmt die ambulante und stationäre Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine zentrale Rolle innerhalb des Netzwerks spielen die BG Kliniken mit 13 ihren Standorten, die auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen spezialisiert sind.

PRESSEKONTAKT:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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Original Quelle Presseportal.de

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