Berlin (ots)
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) – und damit auch für die stärkere Verbreitung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025. Die geplante Einführung der Opt-out-ePA und das heute ebenfalls beschlossene Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) kommentiert Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:
„Die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes zum Jahreswechsel war für viele Beteiligte ein Aha-Erlebnis und hat gezeigt, dass eine flächendeckende Digitalisierung zentraler Prozesse im Gesundheitswesen möglich ist. Gleichzeitig hat sie deutlich gemacht, dass vor dem Start umfassende Praxistests erforderlich sind, um die Akzeptanz der Digitalisierung in der Praxis nicht zu gefährden. Beim Start des E-Rezeptes lagen die Probleme vor allem in der Umsetzung der Prozesse in der Software der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
Daraus gilt es zu lernen, damit die elektronische Patientenakte für die Versicherten nicht nur angelegt, sondern von den Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Kliniken auch befüllt und aktiv zur Verbesserung der Versorgung genutzt wird. Die Einführung des E-Rezeptes zeigt, dass vor allem die etwa 130 Hersteller von Praxisverwaltungs-Software mit verbindlichen Qualitätsstandards und Fristvorgaben zur Umsetzung der ePA stärker in die Pflicht genommen werden müssen.
Bei den meisten Versicherten sehen wir eine große Offenheit gegenüber der „ePA für alle“ – das hat unsere Befragung zum Thema ergeben. 63 Prozent der Befragten begrüßen die geplante Opt-out-Regelung zur elektronischen Patientenakte. Allerdings sind auch sehr viele Menschen noch unentschieden in Bezug auf die Widerspruchs-Regelung, die ab 2025 gelten wird. Viele geben an, die neue Regelung noch nicht zu kennen. Hier ist noch viel Information der Versicherten notwendig, damit die Einführung der „ePA für alle“ ein Erfolg wird – eine große Aufgabe auch für uns und die anderen gesetzlichen Krankenkassen.
Wir wollen auch die neuen Möglichkeiten des heute ebenfalls beschlossenen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes nutzen. So planen wir beispielsweise, unsere Versicherten zielgerichtet auf anstehende oder versäumte Früherkennungen oder spezielle Versorgungsmodelle hinzuweisen. Das Gesetz schafft aus Sicht der AOK einen echten Mehrwert, weil es zusätzliche Optionen zur individuellen Beratung und Information der Versicherten ermöglicht.“
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