Innenministerium unterstützt 33 finanzschwache Kommunen bei Investitionen im Bereich Brandschutz mit rund 22,8 Millionen Euro

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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) wird 33 besonders finanzschwachen niedersächsischen Kommunen noch in diesem Jahr Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 22,8 Millionen Euro zukommen lassen.

Damit werden notwendige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen, wie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden, gefördert. Durch diese Form der Bedarfszuweisung werden einzelne kommunale Maßnahmen und Projekte in einer Höhe von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Der Investitionsbedarf der Kommunen in den Brandschutz ist nach wie vor groß. Umso wichtiger ist es, ihnen in diesen Zeiten der knappen finanziellen Möglichkeiten, den Rücken zu stärken. Dazu gehört auch, sie in diesem Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung zu unterstützen. Mit den Bedarfszuweisungen fördern wir besonders finanzschwache Kommunen, damit sie die Investitionen tätigen können, die für den Schutz der Bevölkerung notwendig sind.“

Mit den Bedarfszuweisungen werden einzelne Maßnahmen und Projekte der Kommunen in einer Höhe von bis zu 70 % und einer Zuweisungssumme von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen (§ 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, NFAG) sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das MI auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt. Davon profitierende Kommunen sind solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen werden ausschließlich Kommunen gewährt, die ihre eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt, somit sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben, und ihre Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Hinweis zum Anhang:

Aus der anliegenden Aufstellung ergeben sich die begünstigten Kommunen, die geförderten Maßnahmen und die bereitgestellten Bedarfszuweisungsbeträge.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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