Innovationen an Fachhochschulen fördern
Land und VolkswagenStiftung starten neue Ausschreibung
Mit 15 Millionen Euro aus dem „Niedersächsischen Vorab“ der VolkswagenStiftung treiben das Land Niedersachsen und die Stiftung Innovationen an Fachhochschulen voran. So sollen die Hochschulen gezielt dabei unterstützt werden, ihre Profile zu schärfen und Schwerpunkte in Forschung und Lehre zu setzen, um sich auch im Wettbewerb um weitere Drittmittel besser einbringen zu können.
„Unsere Fachhochschulen leisten einen wichtigen Beitrag zu Forschung, Transfer und Innovation im Wissenschaftssystem“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Sie sind Motoren der regionalen Entwicklung und Innovationstreiber für Kleine und Mittlere Unternehmen.“
Die jetzt initiierte Ausschreibung „Innovation an Fachhochschulen“ besteht aus zwei Förderlinien. In der Förderlinie 1 ist jede Fachhochschule eingeladen, ein strategisches Konzept für ihr Profil und ihre Weiterentwicklung zu skizzieren, das in der Kombination konkreter Maßnahmen strukturbildende Effekte beinhalten soll. Jede Institution kann maximal 1,5 Mio. Euro beantragen. Die Hochschulkonzepte sind über das Antragsportal der VolkswagenStiftung bis zum 20. April 2022 einzureichen.
Um die Sichtbarkeit der Forschungsthemen zu erhöhen, zielt die Förderlinie 2 auf den Ausbau und die Weiterentwicklung von innovativen inter- und transdisziplinären Forschungsvorhaben ab. Diese sollen sich thematisch an gesellschaftlichen Herausforderungen und Transformationsnotwendigkeiten orientieren. Die Projektskizzen sind ebenfalls über das Antragsportal der Stiftung bis 4. Mai 2022 einzureichen. Ein weiterer Stichtag ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
„Die Ausschreibung soll die niedersächsischen Fachhochschulen bei ihrer Profilierung, Schwerpunktbildung und Vernetzung stärken“, so Thümler.
„Die niedersächsischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind bestens in ihren Regionen verankert. Sie wissen, was nachhaltige Entwicklung konkret und vor Ort bedeutet, und können mit Hilfe dieses Förderprogramms maßgeschneiderte Lösungen entwickeln“, sagt Dr. Georg Schütte, Generalsekretär der VolkswagenStiftung.
Den Ausschreibungstext sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf „Innovation an Fachhochschulen“.
Niedersächsisches Vorab
Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der VolkswagenStiftung setzt sich das „Vorab“ aus drei Teilen zusammen: Es umfasst zum einen den Gegenwert der jährlichen Dividende auf nominal 77,3 Mio. Euro VW-Aktien, der der VolkswagenStiftung aus der Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen Aktiengesellschaft zusteht, ferner den Ertrag aus der Anlage von 35,8 Mio. Euro aus einem Vertrag mit dem Land Niedersachsen von 1987 sowie zehn Prozent der übrigen zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Weitere Informationen zum Niedersächsischen Vorab gibt es hier: www.volkswagenstiftung.de/vorab.
Die Pressemitteilung steht im Internet zur Verfügung unter https://www.volkswagenstiftung.de/aktuelles-presse/presse.
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de