Deutsches Institut für Menschenrechte
Berlin (ots)
Eine Geburtsurkunde belegt die Existenz eines Menschen und ermöglicht, zahlreiche Rechte wahrzunehmen: zum Beispiel eine Staatsangehörigkeit und später einen Pass zu erhalten, zu heiraten oder einen Erbschein zu beantragen.
Nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention ist jedes neugeborene Kind unverzüglich nach der Geburt in ein Register einzutragen. Daraus folgt das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde. In Deutschland sind dafür die Standesämter zuständig.
„Eine Geburtsurkunde ist wichtig für das ganze Leben. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf eine Geburtsurkunde garantiert, erhalten viele Kinder, die in Deutschland geboren werden, keine oder erst sehr spät eine Geburtsurkunde“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Die Hintergründe sind vielschichtig. Oft können Eltern ihre Identität nicht mit einem Dokument belegen – zum Beispiel, weil sie geflüchtet sind.“
Das dürfe aber nicht dazu führen, dass ein Kind mehrere Monate oder gar Jahre keine Geburtsurkunde bekomme, so Kittel weiter. Denn dies bedeute für die Eltern, dass ihnen soziale Leistungen verwehrt werden können. „Der Zugang zu medizinischen Leistungen ist erschwert, dazu gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen im Säuglingsalter.“
Die neue Website recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben und bietet ein FAQ rund um die Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können.
Zielgruppen der Website sind in erster Linie Standesbeamtinnen und Standesbeamte sowie Sozialarbeitende, die mit Geflüchteten arbeiten. Praxisnah werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie jedem Kind zeitnah eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
Die Website entstand im Rahmen des Projekts „Papiere von Anfang an“ mit finanzieller Unterstützung der CMS-Stiftung.
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Projekt „Papiere von Anfang an“
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