Köln. (ots)
Der juristische Streit über die fristlose Kündigung der früheren Justiziarin des Erzbistums Köln geht in die nächste Runde. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagausgabe) berichtet, wurde am 14. Juli Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln gegen das Urteil der Erstinstanz eingelegt. Das Erzbistum wollte sich auf Anfrage unter Hinweis auf interne Personalangelegenheiten ebenso wenig äußern wie der Anwalt der Klägerin. Wann es zur Verhandlung kommt, ist nach Gerichtsangaben offen. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sollen parallel Gespräche über einen außergerichtlichen Vergleich der Parteien laufen. (Aktenzeichen 10 Sa541/22).
An diesem Freitag wird vor dem Arbeitsgericht überdies die Klage einer weiteren leitenden Mitarbeiterin gegen das Erzbistum verhandelt.
Im Fall der Justiziarin scheiterte das Erzbistum im Januar mit dem Versuch einer fristlosen Kündigung mit dem Vorwurf, die inzwischen längerfristig erkrankte Leiterin der Stabsabteilung Recht habe in der Anfangsphase der Corona-Pandemie unerlaubt einen Bürostuhl mit ins Homeoffice genommen. Wegen der besonderen Umstände in dieser Zeit ließ das Kölner Arbeitsgericht dies nicht als Grund für eine fristlose Kündigung gelten. Das Gericht erklärte zudem die Versetzung der Mitarbeiterin in den Ruhestand für unwirksam, die das Erzbistum mit der krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit begründet hatte.
Die Klägerin ihrerseits scheiterte mit einer Schmerzensgeld-Forderung in Höhe von mindestens 50.000 Euro.
Bei der zweiten Klage, zu der sich das Erzbistum ebenfalls nicht äußern wollte, handelt es sich nach Auskunft von Gerichtssprecher Frederik Brand um eine sogenannte Statusklage, also um die Streitfrage, ob die Mitarbeiterin wegen ihrer besonderen Stellung in ein Dienstverhältnis nach Beamtenrecht übernommen und entsprechend eingruppiert wird. Der Fall ist ungewöhnlich, weil die Kirche eine von ganz wenigen Arbeitgeberinnen mit Angestellten in einem beamtenähnlichen Status ist. Bedeutsam ist dieser unter anderem für die Altersversorgung der Beschäftigten.
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