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Berlin (ots)
Auch wenn die Legislaturperiode in Berlin weiterlaufen wird: Nach der Wiederholungswahl müssen alle Gremien im Parlament neu gebildet werden. Das sagt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses, das dem rbb exklusiv vorliegt. Beauftragt hat das Gutachten der Ältestenrat des Parlaments. Die Juristen empfehlen darin, das gesamte Präsidium des Parlaments neu zu bestimmen, also die Posten des Präsidenten und der Stellvertreter sowie weiterer Präsidiumsmitglieder. Auch alle Ausschüsse hören „mit dem Zusammentreten des gewählten Parlaments auf zu existieren“ und müssen neu gewählt werden, inclusive Verfassungsschutz- und Erstem Untersuchungsausschuss. Dasselbe gilt laut Gutachten für die Fraktionen, die sich neu konstituieren müssen.
Die Juristen haben auch noch nicht erledigte Gesetzes-Vorgänge unter die Lupe genommen. Diese haben zwar weiterhin Gültigkeit. Doch empfiehlt das Gutachten, bei Gesetzentwürfen „aus Gründen der Rechtssicherheit“ die erste Lesung durch das neu zusammengesetzte Parlament zu wiederholen, um dem „Gebot von zwei Lesungen eines Gesetzes im Abgeordnetenhaus in jedem Fall zu entsprechen und jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden“. Auch müsse sich das Abgeordnetenhaus in seiner ersten Sitzung eine neue Geschäftsordnung geben oder die bisherige bestätigen.
Insgesamt machen die Parlamentsjuristen erneut klar: mit der Wiederholungswahl wird juristisches Neuland betreten. Weder die Berliner Verfassung noch das Landeswahlgesetz oder die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses schreiben fest, welche Folgen eine vollständige Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus hat. Nicht untersucht hat das Parlamentsgutachten, wie es mit dem Senat weitergeht.
Das Berliner Landesverfassungsgericht hatte die letzte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig erklärt. Die Legislaturperiode soll aber ungeachtet der Wiederholungswahl am 12. Februar weiterlaufen.
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