Frankfurt (ots)
Das Urteil aus Karlsruhe kam keineswegs überraschend. Auch unabhängig von der AfD-nahen Stiftung wäre es längst fällig gewesen, die Finanzierung politischer Stiftungen klar zu regeln. Das bisherige Verfahren, die staatlichen Millionenbeträge einfach per Haushaltsgesetz zu vergeben, ist nicht sauber. Mit gutem Grund regte die Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung schon vor 30 Jahren an, die Finanzierung parteinaher Stiftungen gesetzlich zu regeln. Geschehen aber ist nichts. Dabei haben die demokratischen Parteien allen Anlass, stolz auf die Arbeit ihrer politischen Stiftungen zu sein und deren Tätigkeit auf eine fundierte Grundlage zu stellen. Schon die große Koalition hatte das Manko einer klaren Regelung erkannt. Bisher erhielten Stiftungen eine staatliche Finanzierung, wenn ihre Partei zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen war. Es war absehbar, dass der AfD das 2021 gelingen würde.
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