Frankfurter Rundschau (ots)
Das Karlsruher Urteil macht deutlich, dass Richterinnen und Richter bei gleichen Tatbeständen durchaus unterschiedlicher Auffassung sein können. Das Landesverfassungsgericht in Berlin hatte für die Landesebene die komplette Wahlwiederholung angeordnet. Auch der Bundeswahlleiter sprach sich dafür aus – und sieht sich nun von Karlsruhe überstimmt. Wir Bürgerinnen und Bürger lernen daraus, dass auch Urteile höchster Gerichte womöglich keine in Stein gemeißelten Wahrheiten sind. Vielleicht gilt das ja auch für den Haushalt 2023?
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