Kölner Anwalt und Juraprofessor stellt Kardinals Woelki Erklärung zum …

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Kölner Stadt-Anzeiger

Köln (ots)

Angesichts des Ermittlungsverfahrens gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, wegen des Verdachts eines Meineids hat der Kölner Medien- und Wirtschaftsrechtler Elmar Schuhmacher Woelkis Erklärungsversuche für untauglich erklärt und seine Führungskompetenz angezweifelt. „In kaum einem Unternehmen oder in einer staatlichen Behörde könnte sich ein Verantwortlicher herausreden mit Unkenntnis über das, was er unterschrieben hat. Sein Verhalten würde immer als schuldhaftes Verhalten gewertet, weil es zu den völlig normalen Sorgfaltspflichten gehört, nicht blind etwas zu unterschreiben“, sagte Schuhmacher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstagausgabe). Auch aus etwaigem Desinteresse könne „sehr schnell eine Pflichtverletzung“ werden – mit allen Konsequenzen, fügte der Jurist hinzu, der an der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) eine Professur innehat.

Woelki hatte im März zu Missbrauchsvorwürfen gegen einen 2017 von ihm beförderten Priester vor dem Landgericht Köln unter Eid gesagt, er sei „bis heute“ über einen bestimmten Vorwurf nicht informiert worden. In einem von Woelki unterschriebenen Brief an den Vatikan aus dem Jahr 2018 wird allerdings genau dieser Vorwurf detailliert geschildert. Woelki ließ dazu erklären, er habe diesen Brief zwar unterschrieben, könne sich aber nicht daran erinnern, ihn gelesen zu haben, und gehe deshalb davon aus, dass er ihn nicht gelesen habe.

Dazu sagte Schuhmacher: „Was ist das für eine Führungskraft, die sie sich zu Briefen, die sie unterschrieben hat, darauf beruft, ihren Inhalt nicht gelesen zu haben? Fehlen ihr dann nicht der Wille und die Bereitschaft, der eigenen Position entsprechend, auch Verantwortung zu übernehmen? Ich kann mich nur sehr wundern, dass für die Führung in der katholischen Kirche völlig andere Maßstäbe zu gelten scheinen.“

Zweifel an Woelkis Sorgfalt hält Schuhmacher auch bei einer eidesstattlichen Versicherung des Kardinals vom Dezember 2022 für angebracht, in der zweimal fälschlich vom „Erzbistum“ Dresden-Meißen die Rede ist, obwohl es sich hier nur um ein einfaches Bistum handelt. Das wüssten diejenigen, die sich mit der katholischen Kirche in Deutschland auch nur ein bisschen besser auskennen, erklärte Schuhmacher. Für ihn ergebe sich daraus der Verdacht, „dass der Kardinal seine eigene eidesstattliche Versicherung nicht gelesen oder sich für den Inhalt nicht interessiert hat. Sonst wäre ihm ein solcher Stockfehler sicherlich ins Auge gesprungen, und er hätte ihn korrigiert.“ Auch im Fall dieses Dokuments ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts falscher Angaben. Aus strafrechtlicher Sicht, so Schuhmacher, werde man angesichts der fehlerhaften Benennung des Bistums Dresden-Meißen die Frage zu stellen haben, „ob nicht auch andere – bedeutsame – Teile der Angaben unzutreffend sind. Dann steht der Vorwurf einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Raum, die ja schon strafbar ist, wenn sie fahrlässig abgegeben wurde.“

Link zum Artikel: www.ksta.de/573182

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Quelle : Presseportal.de

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