AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Zumeldung
Stuttgart, den 23.06.2023
Der AfD-Fraktionssprecher für Petitionen Hans-Peter Hörner MdL hat die Neuerung im Petitionsausschuss, dass Petitionen künftig öffentlich behandelt werden können, als richtig, aber nicht weitgehend genug bezeichnet:
„Diese Neuerung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem aber, wie von uns beantragt, noch weitere folgen müssen. So muss das Petitionsverfahren niedrigschwelliger und bürgerfreundlicher werden: Das Quorum muss von 10.000 auf 5.000 Unterschriften gesenkt und die Mitzeichnungsfrist von sechs auf acht Wochen erhöht werden. Um ein faires Petitionsverfahren zu gewährleisten, muss wie bei Gerichtsverfahren fortan auch für Petenten die Möglichkeit bestehen, auf die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums erwidern zu können. Zudem müssen die Sitzungen des Petitionsausschusses öffentlich stattfinden,wovon es wie bei Gericht nur im engem Rahmen Ausnahmen geben kann, so zum Beispiel auf Wunsch des Petenten“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Hartung
Pressesprecher
Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im
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Original Quelle Presseportal.de
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