Kommentar zur Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, die Triage zu regeln

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Berlin (ots)

Hilfestellung, nicht mehr – Kommentar zur Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, die Triage zu regeln

Der Handlungsauftrag ist klar: Das Parlament muss sofort dafür sorgen, dass es für Situationen, in denen Kliniken nicht genug Behandlungskapazitäten für alle Schwerkranken haben, einen gesetzlichen Handlungsrahmen gibt. Für diesen ist es angesichts des Verlaufs der Pandemie auch höchste Zeit. Denn bei der Verbreitungsgeschwindigkeit der neuen Virusvariante könnten sehr bald vor allem Personalengpässe in Krankenhäusern das „Triagieren“ nötig machen. Da kann es auch nicht schaden, erneut klarzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen.

Allerdings ist dies bereits im Grundgesetz geregelt. Und am entscheidenden Problem wird die Karlsruher Vorgabe nichts ändern: an der zunehmenden Personalknappheit. Der Grund dafür geht auf die Orientierung der medizinischen Versorgung an ökonomischen Kriterien zurück. Die daraus resultierende permanente Überlastung der Pflegenden hat sich mit der Pandemie nur noch zugespitzt. Genau diese Entwicklung hat dazu geführt, dass Mediziner in einem der reichsten Länder der Welt vermehrt vor dramatische Gewissensentscheidungen gestellt werden.

Wenn sie sie treffen müssen, handeln sie längst nach dem Grundsatz, dass der Patient mit der höchsten kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit zuerst behandelt wird. Aktuelle Forderungen, auch den Impfstatus von Patienten zum Entscheidungskriterium zu machen, sind ebenso zynisch, wie sie dem Zeitgeist entsprechen. Wer dies verlangt, ignoriert einerseits die verwirrende Masse der verfügbaren Informationen und Falschinformationen, auf deren Basis Menschen eben auch Fehlentscheidungen treffen. Andererseits wäre dann auch die Forderung nach Einbeziehung sonstigen „Fehlverhaltens“ beim Schutz der eigenen Gesundheit nicht weit, etwa des Rauchens.

 

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