Berlin (ots)
Gesetz zum Hinweisgeberschutz ist nicht zustimmungsfähig
Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 1. Lesung den Gesetzentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Martin Plum:
Günter Krings: „Wir brauchen einen Hinweisgeberschutz mit Augenmaß, der gleichzeitig den Betriebsfrieden wahrt. In seiner jetzigen Gestalt ist der Gesetzentwurf alles andere als zustimmungsfähig. Ohne Not geht der Entwurf über die europäische Richtlinie hinaus. Damit wird die Wirtschaft trotz der bestehenden Krise noch zusätzlich belastet. Es fehlt auch an Anreizen für Whistleblower, sich zunächst um eine interne Klärung des Sachverhalts zu bemühen.“
Martin Plum: „Auch beim Hinweisgeberschutz irrlichtert die Ampel und schafft mehr Bürokratie als Fortschritt: Anstatt die Umsetzung der Richtlinie auf das erforderliche Maß zu begrenzen und die Wirtschaft in einer der schwierigsten Situationen in der Geschichte unseres Landes zu entlasten, belastet die Regierung rund 90.000 Unternehmen mit neuer Bürokratie. Die Einrichtung interner Meldestellen wird einmalige Kosten von rund 200 Millionen Euro und jährliche Folgekosten von über 400 Millionen Euro verursachen. Versehen wird das Ganze noch mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro. Viele unklare Formulierungen und offene Fragen schüren unnötige Rechtsunsicherheit für Hinweisgeber wie Unternehmen. Anreize für eine interne Klärung von Verdachtsfällen fehlen. Ein ausgewogener Hinweisgeberschutz sieht anders aus.“
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