
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag grünes Licht für den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Vorunterrichtung zugeleitet. Sie folgt damit dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Umlaufverfahren vom 14. bis 19. Dezember 2023.
Mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag sollen der Medienstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an die auf europäischer Ebene festgelegten Vorgaben des Digital-Services-Act (DSA) und des kommenden Digitale-Dienste-Gesetzes des Bundes angepasst werden. Gleichzeitig stellt der Staatsvertragsentwurf klar, dass die beiden großen Sendergruppen RTL und Pro7/Sat.1 weiterhin zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen verpflichtet sind. Auf diese Weise soll auch im Privatfernsehen die Vielfalt und die Regionalität der Rundfunkangebote gewährleistet werden.
Bei der Erarbeitung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages wurden länderübergreifend öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter, deren Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger öffentlich im Rahmen einer bundesweiten Anhörung beteiligt. Einige Stellungnahmen und Anregungen sind in den vorliegenden Entwurf eingeflossen.
Es ist vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag bis März 2024 unterzeichnen. Die Neuregelung soll nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten am 1. Oktober 2024 in Kraft treten.
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