Die Niedersächsische Landesregierung möchte Benachteiligungen für Frauen im öffentlichen Dienst abbauen und zu diskriminierungsfreien Strukturen für alle Beschäftigten unabhängig vom Geschlecht beitragen. Hierzu hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung einem Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) zugestimmt und diesen zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
„Mit der Novelle des Gleichstellungsgesetzes möchten wir einen großen Schritt machen hin zu mehr Chancengleichheit im öffentlichen Dienst“, betont Gleichstellungsminister
Dr. Andreas Philippi, der den Gesetzentwurf heute im Kabinett vorgestellt hat.
Der Entwurf für ein neues NGG sieht unter anderem diskriminierungsfreie Beurteilungsverfahren, paritätische Gremienbesetzungen sowie erstmalig ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte vor. Zudem sollen die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf deutlich verbessert werden. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten wird ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Bereits seit 1989 ist die Verpflichtung zur geschlechtergerechten Formulierung und die Sichtbarmachung von Frauen in unserer Rechts- und Verwaltungssprache vorgeschrieben. Der Vorschlag einer Aufnahme einer Regelung zur diskriminierungsfreien Sprache ins NGG führt diese Verpflichtung fort und befriedigt zugleich die Bedürfnisse der Praxis, die einschlägigen Vorschriften in einem Gesetz zu vereinen.
Von besonderer Bedeutung ist der Vorschlag, das gesamte Verwaltungshandeln unter Gleichstellungsaspekten zu betrachten. Damit soll das Bewusstsein für dieses Thema geschärft werden. Dies ist auch notwendig, da auch in der öffentlichen Verwaltung Nachholbedarf beststeht, zum Beispiel in Hinblick darauf, dass in den jeweils höchsten Besoldungs- und Entgeltgruppen jeder einzelnen Laufbahngruppe Frauen immer noch deutlich unterrepräsentiert sind. „Mit einem neuen NGG bestünde die Chance mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Das, so Dr. Andreas Philippi, sei zentral für eine konsequente Gleichstellungspolitik, aber auch klug im Hinblick auf Fachkräftemangel und demografischen Wandel.“
Bereits 1994 hatte das Land Niedersachsen ein erstes Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, das sich ganz der Förderung von Frauen widmete. Dieses aktuelle NGG hat auch über die Jahre durchaus in einzelnen Bereichen Wirkung gezeigt. Im Jahr 2010 aber sind viele Regeln der Frauenförderung aufgeweicht worden. Der Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung konnte deshalb nur teilweise umgesetzt werden.
Philippi: „Wir haben uns das Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode das NGG wieder zu einem schlagkräftigen Instrument der Frauenförderung zu machen. Ich freue mich, dass wir diesem Ziel heute ein ganzes Stück nähergekommen sind.“
Mit dem Entwurf für ein neues NGG bekennt sich das Land in seinem Zuständigkeitsbereich zu umfassender und echter Gleichstellung. Wir möchten verkrustete Strukturen von Benachteiligung und Diskriminierung abbauen.
Über 60 Verbände und Institutionen erhalten in den nächsten Wochen Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
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