CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
München (ots)
Eine gesetzlich verankerte Vertretung der Studierenden auf Landesebene – dafür sorgt das bayerische Hochschulinnovationsgesetz mit dem Landestudierendenrat. 100 Delegierte Studierendenvertreter, die von allen 33 staatlichen Hochschulen und 13 nichtstaatlichen Hochschulen in Bayern entsandt werden, wählen drei Vertreter zu Sprechern des Landesstudierendenrates. Diese haben dann ein Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht zu allen Themen, die die Studierenden betreffen. Bislang wurden die Interessen der Studierenden von der „Landes-ASten-Konferenz“ (LAK) vertreten.
Dazu der wissenschaftspolitische Sprecher Robert Brannekämper:
„Es freut mich, dass mit unserem neuen Bayerische Hochschulinnovationsgesetz jetzt auch die Einführung eines Landesstudierenrates planmäßig umgesetzt wird. Damit haben wir einen eigenen bayerischen Weg der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Studentinnen und Studenten und Politik gefunden. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Landes-Asten-Konferenz und allen Delegierten für die intensive Vorarbeit und ihre Kooperationsbereitschaft. Bei uns hat die sachliche und pragmatische Arbeit für Studium und Lehre Vorfahrt vor allgemeinpolitischem Forderungen oder gar ideologischen Grabenkämpfen. So wünsche ich dem neue Landesstudierendenrat bei seiner zukünftigen Arbeit viel Erfolg und stets eine starke Beteiligung der Studentinnen und Studenten!“
Am Sonntag, den 23. Juli 2023 konstituiert sich der Landesstudierendenrat ab 12.00 Uhr im Bayerischen Landtag in München. Alles weitere finden Sie unter: https://konstituierung.baystura.de/
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