Presemitteilung Landgericht Mosbach
Fortsetzungstermin
Datum: 16.06.2016
Kurzbeschreibung: Strafverfahren vor der 1. Großen Strafkammer beim Landgericht Mosbach am 10.06., 20.06. und 24.06.2016, jeweils um 8.30 Uhr wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch u.a
Das Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer beim Landgericht Mosbach wird, weil am 10.06.2016 ein Zeuge nicht erschienen ist, am 20.06.2016, um 9.00 Uhr fortgesetzt.
Anlage: Terminvorschau vom 23.05.2016
Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft den 39-, 24- und 27- jährigen Angeklagten iranischer Staatsangehörigkeit Folgendes vor:
In der Nacht vom 22.12.2015 auf den 23.12.2015 sei es in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Wertheim zu einer Massenschlägerei gekommen, an der iranische und afghanische Flüchtlinge beteiligt gewesen seien.
Die Angeklagten seien über das Eingangstor der Erstaufnahmeeinrichtung geklettert und hätten handflächengroße Steine aufgehoben und diese gezielt auf die hinter dem Eingangstor befindlichen afghanischen Flüchtlinge geworfen. Ein vom 39-jährigen Angeklagten geworfener Stein habe den Geschädigten am rechten Auge getroffen, der am rechten Auge eine schwere Contusi bulbi (Augapfelprellung) erlitten habe. Die Visusprognose sei schlecht, die Sehfähigkeit auf dem rechten Auge des Geschädigten sei auf eine hell/dunkel- Erkennung reduziert.
Der 39-jährige Angeklagte habe sich einer schweren Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch schuldig gemacht.
Die 27- und 24-jährigen Angeklagten hätten sich einer versuchten gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei in Tateinheit mit Landfriedensbruch schuldig gemacht.
Die Angeklagten befinden sich aufgrund Haftbefehles des Amtsgerichts Tauberbischofsheim seit dem 28.01.2016 in Untersuchungshaft.
Das ursprünglich beim Amtsgericht -Schöffengericht- Tauberbischofsheim anhängige Verfahren wurde vom Landgericht Mosbach übernommen. Es wurde im Übernahmebeschluss vom 18.05.2016 darauf hingewiesen, dass auch bei den 27- und 24- jährigen Angeklagten eine Verurteilung wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung und wegen vollendeter schweren Körperverletzung in Betracht komme.
Die Angeklagten gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Die Große Strafkammer ist mit dem Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.
Zum Termin am 10.06.2016, um 8.30 Uhr, sind 11 Zeugen und zum Termin am 20.06.2016, um 8.30 Uhr, ist eine Sachverständiger geladen. Zu allen Terminen, auch dem am 24.06.2016, 8.30 Uhr, sind Dolmetscher und der geschädigte Nebenkläger geladen.