Landgericht Mosbach : Mann wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
succo / Pixabay

Terminsergebnis

Datum: 03.11.2016

Kurzbeschreibung: Strafverfahren vor dem Schwurgericht beim Landgericht Mosbach am Donnerstag, 03.11.2016, 08.30 Uhr, wegen Mordes

Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe beantragt, diesem Antrag hatte sich die Nebenklage angeschlossen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags von höchstens fünf Jahren beantragt.

Die Fortdauer der Untersuchungshaft wurde angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Anlage Terminsvorschau vom 21.09.2016:

Am 16.06.2016 habe die Ehefrau des 74-jährigen Angeklagten diesem mitgeteilt, dass sie, anders als geplant, nicht mit ihm zurück nach Ungarn ziehen, sondern sich von ihm trennen wolle. Daraufhin habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, seine Ehefrau zu töten. Dazu habe er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 12,2 Zentimetern genommen und habe, sich der Ehefrau von hinten nähernd, deren Kopf mit dem linken Arm umfasst und sie so fixiert. Gleichzeitig habe er mit dem Messer seitlich von oben in die rechte Halsseite der Geschädigten gestochen. Dadurch habe er ihr eine nicht tödliche, einen Zentimeter tiefe Halswunde zugefügt. Trotz alsdann einsetzender Abwehrbemühungen seiner Ehefrau habe der Angeklagte einen zweiten Stich setzen können, der einen 13,5 Zentimeter langen, parallel zum Hals verlaufenden Stichkanal hinterlassen und die Brusthöhle eröffnet habe. Die Geschädigte sei nach einem einige Minuten dauernden Todeskampf an einem Verbluten in Kombination mit einem durch die Stichverletzung der rechten Brusthöhle und Lunge verursachten Versagen der Atemtechnik gestorben.

Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet und sich eines Mordes schuldig gemacht.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 17.06.2016 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mosbach im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Der Angeklagte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Das Schwurgericht ist mit dem Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.

Zum Termin am 03.11.2016, um 8.30 Uhr, sind 2 Nebenkläger, 6 Zeugen, 2 Sachverständige und eine Dolmetscherin geladen.

landgericht-mosbach.de

S RAY PreSale Store