Landgericht Mosbach : Strafverfahren wegen heimtükischen Mordes an Ehefrau mit Messerstichen

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Datum: 21.09.2016

Kurzbeschreibung: Strafverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mosbach am 03.11.2016, um 8.30 Uhr wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft dem 74- jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit Folgendes vor:

Am 16.06.2016 habe die Ehefrau des Angeklagten diesem mitgeteilt, dass sie, anderes als geplant, nicht mit ihm zurück nach Ungarn ziehen, sondern sich von ihm trennen wolle. Daraufhin habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, seine Ehefrau zu töten. Dazu habe er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 12,2 Zentimetern genommen und habe, sich der Ehefrau von hinten nähernd, deren Kopf mit dem linken Arm umfasst und sie so fixiert. Gleichzeitig habe er mit dem Messer seitlich von oben in den rechte Halsseite der Geschädigten gestochen. Dadurch habe er ihr eine nicht tödliche, ein Zentimeter tiefe Halswunde zugefügt. Trotz alsdann einsetzender Abwehrbemühungen seiner Ehefrau habe der Angeklagte einen zweiten Stich setzen können, der einen 13,5 Zentimeter langen, parallel zum Hals verlaufenden Stichkanal hinterlassen und die Brusthöhle eröffnet habe. Die Geschädigte sei nach einem einige Minuten dauernden Todeskampf an einem Verbluten in Kombination mit einem durch die Stichverletzung der rechten Brusthöhle und Lunge versachten Versagen der Atemtechnik gestorben.

Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet und sich eines Mordes schuldig gemacht.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 17.06.2016 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mosbach im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Der Angeklagte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Das Schwurgericht ist mit dem Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.

Zum Termin am 03.11.2016, um 8.30 Uhr, sind 2 Nebenkläger, 6 Zeugen, 2 Sachverständige und eine Dolmetscherin geladen.

landgericht-mosbach.de

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