Landratsamt Main-Tauber-Kreis aktualisiert Altlastenkataster

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Das Landratsamt hat das Altlastenverzeichnis im Main-Tauber-Kreis jetzt zum zweiten Mal auf den neuesten Stand gebracht. Das Projekt wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart mit über 100.000 Euro aus dem Altlastenfonds finanziert und vom Ingenieurbüro Crocoll Consult GmbH aus Bretten bearbeitet. Bei der kürzlich erfolgten Übergabe der Projektergebnisse an das Landratsamt bedankte sich Erster Landesbeamter Dr. Ulrich Derpa für die gute, inzwischen langjährige, Zusammenarbeit und solide Projektdurchführung. Auch die Bürger profitieren von der Aktualisierung, sagt Erster Landesbeamter Dr. Ulrich Derpa: „Wer ein Grundstück kauft, ist mit einer behördlichen Auskunft aus dem Altlastenkataster besser vor unliebsamen Überraschungen geschützt.“

Das aktualisierte Altlastenkataster wurde übergeben Bild : Main-tauber-Kreis.de

Ein Grundstück wird verkauft, und der neue Eigentümer möchte darauf bauen. Kaum haben die Baggerarbeiten begonnen, kommen die Hinterlassenschaften eines Unternehmens zum Vorschein, das seit Jahren nicht mehr existiert. Niemand wusste davon. Eine solche Überraschung kann nicht nur zeitraubend, sondern vor allem für den neuen Eigentümer kostspielig werden. Mit dem Erwerb des Grundstückes übernimmt der Käufer auch die Verantwortung für das Grundstück. Stellt sich heraus, dass der Boden mit Schadstoffen belastet ist, sinkt sein Wert erheblich. Außer dem Verursacher der Verunreinigung haftet nun auch der neue Eigentümer für die Beseitigung von Umweltgefahren, mit allen finanziellen Folgen.

Altlasten sind die Kehrseite des technischen und industriellen Fortschritts der vergangenen 100 Jahre. Der allzu sorglose Umgang mit Chemikalien und Abfällen und die Unkenntnis über ihre Auswirkungen führten häufig zu Verunreinigungen des Untergrundes. Das Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt wurde dabei oft zu spät erkannt. Seit knapp 20 Jahren werden im Main-Tauber-Kreis daher die Altlasten systematisch erfasst und bearbeitet. Die erste Erfassung von Altlasten bzw. verdächtigen Flächen stammt aus dem Jahr 1997. Im Zeitraum von 2007 bis 2010 erfolgte eine erste Nacherhebung.

Die jetzt durchgeführte zweite Nacherhebung bzw. Aktualisierung brachte durch Betriebsstilllegungen 119 Verdachtsflächen zu Tage, die nun erstmals erhoben werden konnten. In lediglich 14 neuen Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf Grund der Betriebsgeschichte ein nicht unerheblicher Eintrag von Schadstoffen in den Boden vermutet werden kann oder wenn der Verdacht besteht, dass Abfälle nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgelagert wurden.

Diese Fälle untersucht der Landkreis nun zeitnah gemäß der festgelegten Priorisierung und in Abstimmung mit den Eigentümern weiter. Glücklicherweise sind nur in wenigen Fällen tatsächlich Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen für Altlasten erforderlich. Zumeist erweist es sich als ausreichend, die Verdachtsflächen mit sämtlichen ermittelten Informationen katastermäßig zu dokumentieren und sicherzustellen, dass bei Umnutzungen nicht neue Gefahren für Mensch und Umwelt geschaffen werden.

Wichtig ist, das Bodenschutz- und Altlastenkataster immer auf den neuesten Stand zu halten. Dann bietet es eine gute Grundlage zur Planung von Baumaßnahmen und stellt ein Hilfsinstrument für eine aktive Grundstückspolitik der Kommunen dar. Mit einer Auskunft aus dem Kataster kann der Bauherr bereits in der Planungsphase auf mögliche Belastungen im Untergrund reagieren. Für Investoren, Planer und Kommunen erhöht sich die Kosten- und Planungssicherheit. Ein überlegter Umgang beim Kauf von Grundstücken oder bei der Überplanung einer Industriebrache wird umso leichter möglich, je mehr Informationen vorliegen. Das Bodenschutz- und Altlastenkataster leistet damit auch einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung.

Zudem können Daten aus dem Kataster zur Prüfung herangezogen werden, inwieweit bei anstehenden Planungen und Baumaßnahmen vor der Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich nicht auch bereits versiegelte, brachliegende Flächen im Innenbereich wiedergenutzt oder Baulücken ausgefüllt werden können. Somit leistet das Bodenschutz- und Altlastenkataster mit seinen Informationen nicht nur Beiträge zum Schutz des Grundwassers und des Bodens vor Schadstoffen, sondern auch zur Stärkung der Planungssicherheit in der Bauleitplanung und damit der Innenentwicklung, was sich letztendlich in einem geringeren Flächenverbrauch niederschlägt.

Die aktuellen Daten aus der 2. Fortschreibung der Erfassung altlastverdächtiger Flächen werden den Städten und Gemeinden als wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage im Spätsommer in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Damit haben die Bürger kurze Wege und können ihre flurstücksgenauen Daten auch im Rathaus erfragen und einsehen. Eine Broschüre „Das neue Bodenschutz- und Altlastenkataster – eine Information für unsere Bürger und Kommunen“ ist beim Umweltschutzamt erhältlich.

 

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