LNG-Anbindungsleitung WAL 2 in Wilhelmshaven: Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses liegt aus

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Verlauf der WAL 2 Bildrechte: Open Grid Europe GmbH

Die WAL 2 soll auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven rund zwei Kilometer entlang des Neuen Voslapper Seedeichs zwischen den Gasdruck-Regel-und-Mess-Anlagen (GDRM) Wilhelmshaven und Wilhelmshaven Voslapper Groden verlaufen.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beabsichtigt, den Plan für die LNG-Anbindungsleitung WAL 2 (Wilhelmshaven-Anbindungsleitung 2, Gasversorgungsleitung
Nr. 109) zu genehmigen. Daher liegen von heute an entsprechende Antrags- und Zulassungsunterlagen aus.

Für die WAL 2 gilt nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) eine Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine beschleunigte Zulassung geeignet ist, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung oder Abwendung einer Krise der Gasversorgung zu leisten (§ 4 Abs. 1 LNGG).

Vor Genehmigung der Leitung sind daher folgende Unterlagen der Öffentlichkeit für mindestens vier Tage zugänglich zu machen (§ 4 Abs. 4 LNGG):

  1. Der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung,
  2. die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden und
  3. die Gründe für die Gewährung der Ausnahme von den Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Diese Unterlagen sind von sofort an unter auf der Internetseite des LBEG unter den Menüpunkten Bergbau → Genehmigungsverfahren → Aktuelle Planfeststellungsverfahren (https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/) einsehbar.

Ebenso können sie nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 05323/9612-215) beim

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld

zugänglich gemacht werden. Die Genehmigung ist für Freitag, 23. Juni, geplant.

Hintergrund:

Am Standort Wilhelmshaven wird bereits über eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) Flüssiggas importiert. Damit eine zweite FSRU den Betrieb aufnehmen und auch dieses Gas in das Gastransportnetz eingespeist werden kann, wird die WAL 2 die zweite FSRU an die WAL anschließen.

Die WAL 2 ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Auch für diese Leitung wurde im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung im Planfeststellungsverfahren hatte das LBEG im Mai 2023 den vorzeitigen Beginn für Teile des Gesamtvorhabens zugelassen.

Weitere Infos:

· An einem LNG-Terminal können mit Flüssigerdgas (Liquefied natural gas – LNG) beladene Tankschiffe anlegen. Das LNG wird in dem LNG-Terminal gespeichert, wieder in den gasförmigen Zustand umgewandelt (regasifiziert) und kann anschließend in das Gasnetz an Land eingespeist werden. Bis landgestützte Terminals zur Verfügung stehen, übernehmen schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten diese Aufgabe.

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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