LNG/Rügen – Gutachten: Pipeline nicht genehmigungsfähig

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Insel Rügen

Binz (ots)

Ein Gutachten zum geplanten Bau der Pipeline für das LNG-Terminal in Mukran auf Rügen bis zum Einspeisepunkt in Lubmin kommt zu dem Schluss, dass erhebliche wasserbauliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorliegen. Das Gutachten wurde von Prof. Dr.-Ing. Bärbel Koppe, AQUADOT Ingenieurgesellschaft Hamburg, im Auftrag der Gemeinde Ostseebad Binz erstellt. Frau Prof. Dr.-Ing. Bärbel Koppe lehrt Bauingenieurwesen (Berufungsgebiet: Wasserbau und Hydromechanik) an der Hochschule Wismar.

Prof. Dr.-Ing. Bärbel Koppe: „Die von Gascade beim Bergamt Stralsund eingereichten Planunterlagen für die Pipeline weisen hinsichtlich wasserbaulicher Fragestellungen maßgebende Lücken, Mängel und Unschlüssigkeiten auf. Dies betrifft im Wesentlichen:

1. Küstenmorphologische Prozesse: So können bei den geringen geplanten Mindestüberdeckungshöhen von 0,5 m u.a. freigespülte Bereiche unterhalb der Pipeline und somit freie Durchhänge entstehen, die die Integrität der Pipeline gefährden und zum Bruch führen können.

2. Das marine Vorranggebiet Küstenschutz „Prorer Wiek“ soll durch die Pipeline je nach Trassenvariante gequert bzw. ohne ausreichenden Sicherheitsabstand tangiert werden. Ein Gebiet, welches zum Küstenschutz reserviert wurde und indem weitere Nutzungen – somit auch eine Verlegung einer Pipeline – nicht zugelassen sind.

3. Die Bauzeitenplanung berücksichtigt nicht die erheblichen Einschränkungen seebaulicher Tätigkeiten in der Sturmsaison ab Herbst. Der geplante Abschluss der Arbeiten und die Inbetriebnahme der Anlage im Dezember 2023 und somit vor der Ausschlusszeit der Bautätigkeiten während der Heringslaichzeit vom 1. Januar bis 30. April ist unrealistisch.“

Des Weiteren wurde bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Projekt Nord Stream 2 von der Genehmigungsbehörde Bergamt Stralsund im Jahr 2018 bereits festgestellt, dass die Nachteile einer Trassenführung über Mukran/Rügen nicht zuletzt aus landesplanerischer Sicht so gravierend sind, dass diese Variante als unzumutbar im Variantenvergleich ausschied.

Das Gutachten betrachtet die eingereichten Planungsunterlagen des ersten Trassenabschnitts von Lubmin bis vor Rügen (auf Höhe Mönchgut, Kilometerpunkt KP 26). Die ggfs. dem Bergamt Stralsund vorliegenden Planungsunterlagen für den zweiten Abschnitt von KP26 bis zum geplanten Terminal in Mukran sind bisher nicht bekannt.

Karsten Schneider, Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz: „Die im Gutachten vorliegenden Fakten zeigen unzweifelhaft, dass es mit den Planungen nie so weit hätte kommen dürfen. Es muss nun allen klar sein, dass Pipeline und Terminal endlich Geschichte sind. Wir fordern den Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, das gesamte Vorhaben unverzüglich zu stoppen.“

Das vollständige Gutachten wurde dem Bergamt Stralsund am 12.7.2023 zugesendet.

Die Zusammenfassung des Gutachtens (PDF) können Sie hier herunterladen: https://we.tl/t-Ioy3ZldqEA

Der Planfeststellungsbeschluss von „Nord Stream 2“ (PDF) kann auf der Website der Regionaldirektion für Umweltschutz in Danzig/Polen heruntergeladen werden: http://ots.de/e7Sbyh

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