
Keine neue Coronavirus-Infektion (Zahlen 17. August) – Ausführliche Infos zum Sozialschutz
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Montag, 17. August, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit beträgt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis weiterhin 490. Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind drei weitere und damit insgesamt 454 wieder genesen.
Derzeit sind 25 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 2, Boxberg: 1, Creglingen: 1, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 1, Lauda-Königshofen: 6, Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 4, Weikersheim: 1, Werbach: 0, Wertheim: 5 und Wittighausen: 0.
Umfangreiche Informationen zu sozialer Unterstützung
Die Corona-Pandemie stellt den Arbeitsmarkt in Deutschland vor enorme Herausforderungen. „Mit dem Sozialschutz-Paket, dem erleichterten Kurzarbeitergeld und vielen weiteren Maßnahmen sorgt die Bundesregierung dafür, dass Deutschland gut durch diese Krise kommt. Hierzu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umfangreiche Informationen, die wir nun über die Website des Landkreises unter www.main-tauber-kreis.de/corona-unterstuetzung übersichtlich aufbereitet haben“, erklärt Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug vom Landratsamt.
Hier findet sich beispielsweise ein Fragen-und-Antworten-Katalog, der Antworten auf die häufigsten Fragen zum Sozialschutz, zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsschutz während der Pandemie gibt.
In einem eigenen Abschnitt wird das zweiteilige Sozialschutz-Paket dargestellt. Das Sozialschutz-Paket 1 umfasst Aspekte wie beispielsweise den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, zu weiteren existenzsichernden Leistungen und zum Kinderzuschlag. Ebenso geregelt werden durch das Paket unter anderem die Entschädigung bei Kinderbetreuung, der Zuverdienst bei Kurzarbeit oder die ausgeweitete Höchstdauer für geringfügige Beschäftigungen. Das Sozialschutz-Paket 2 regelt zum Beispiel die verbesserten Bedingungen beim Kurzarbeitergeld und die Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld.
Für einzelne Branchen führen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie dazu, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere aber Kleinunternehmer und Solo-Selbständige. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert ihnen den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Auch hierzu werden umfangreiche Informationen bereitgestellt.
Das Gesetz zu Erleichterungen der Kurzarbeit soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten aufgrund der Corona-Pandemie Arbeitsausfälle haben. Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können. Voraussetzungen und Antragsweg werden auf den Informationsseiten ausführlich beschrieben.
Die Schließung von Kitas, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zwecks Eindämmung der Pandemie hat dazu geführt, dass Eltern vorübergehend nicht arbeiten konnten oder können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Hier tritt ein Entschädigungsanspruch ein. Auch diese Regelungen sind auf der Website dargestellt.
Der neue Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung beschreibt in zehn Punkten die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor dem Coronavirus und soll die notwendige Sicherheit geben, um Arbeiten wieder aufzunehmen.
Ferner regelt das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz den Einsatz sozialer Dienstleister wie zum Beispiel Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur Krisenbewältigung. Im Gegenzug werden diese Dienstleister selbst vor schwerwiegenden Einbußen geschützt.
Der letzte Abschnitt des Bereichs „Informationen zum Coronavirus“ gibt einen Überblick über weitere Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de