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Land aktualisiert Corona-Verordnung
Die Corona-Verordnung der Landesregierung ist an die Bund-Länder-Leitlinien vom Sonntag angepasst worden. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
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