Main-Tauber-Kreis
Erster Landesbeamter Florian Busch und Sozialdezernentin Elisabeth Krug machten jetzt in einer Bürgermeister-Dienstversammlung den Ernst der Lage deutlich und baten die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister um dringende und engagierte Unterstützung. Kreis und Kommunen haben sich nach konstruktiver Diskussion darauf geeinigt, gemeinsam auch die Bürgerinnen und Bürger zur schnellen Mitwirkung aufzurufen.
„Wir müssen jetzt solidarisch helfen, auch in dieser für alle sehr schwierigen Zeit“, erklärt Landrat Christoph Schauder. „Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, nicht benötigte Wohnungen zur Vermietung bereitzustellen und dies der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. Größere Gebäude, die sich möglicherweise als Wohnheim eignen, sowie mögliche Standorte für Wohncontaineranlagen sollten schnellstmöglich dem Landratsamt angeboten werden“, ergänzt er.
Laut einem Schreiben des Justizministeriums von Ende August spitzt sich die Zugangslage in Baden-Württemberg dramatisch zu. Daher müsse das Verfahren zur Verteilung geflüchteter Menschen in die vorläufige Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen unabdingbar angepasst werden. Wie die Landesregierung darüber hinaus mitteilte, haben die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Deshalb seien auf allen Ebenen zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte erforderlich.
Nach neuesten Meldungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird allein der Main-Tauber-Kreis bei gleichbleibender Zugangslage ab September bis auf Weiteres jeden Monat bis zu 140 Menschen aus der Ukraine und weitere 30 bis 35 Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus anderen Staaten aufnehmen müssen. Die Zahl errechnet sich anhand des Anteils der Einwohner des Main-Tauber-Kreises an der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs.
Nach der Erstaufnahme durch das Land folgt zunächst die vorläufige Unterbringung in der Regie der Stadt- und Landkreise. Hierfür stehen dem Main-Tauber-Kreis aktuell knapp 500 Plätze in neun Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung. Diese befinden sich in Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim, Lauda-Königshofen und Külsheim. Ende August waren davon noch rund 100 Plätze frei. „Dies erscheint auf den ersten Blick viel, wird aber aufgrund der unerwartet hohen Zugangszahlen bereits in Kürze nicht mehr ausreichen“, machte Erster Landesbeamter Busch deutlich.
Wie Sozialdezernentin Elisabeth Krug erläuterte, müsse zunächst Platz geschaffen werden, indem alle Menschen schnellstmöglich in die kommunale Anschlussunterbringung wechseln, bei denen dies eigentlich bereits gesetzlich vorgesehen ist – bei Asylbewerbern nach spätestens zwei Jahren, bei Ukraine-Flüchtlingen nach maximal sechs Monaten. Hierdurch könnten aktuell rund 50 Plätze frei werden.
Darüber hinaus wird die Landkreisverwaltung prüfen, ob zusätzliche Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften eingerichtet werden können, indem die Wohn- und Schlaffläche von derzeit sieben Quadratmetern je Person auf das gesetzlich vorübergehend zulässige Mindestmaß von 4,5 Quadratmeter reduziert wird. „Eine solche Lösung ist auf jeden Fall der Schaffung von Notunterkünften beispielsweise in Sporthallen vorzuziehen, auch im Interesse der geflüchteten Menschen und ihrer Privatsphäre“, sagte sie.
Darüber hinaus treibt die Landkreisverwaltung bereits begonnene Projekte zur Schaffung von weiteren Unterkünften in einer Größenordnung von mehr als 300 Plätzen weiter mit Hochdruck voran, unter anderem die Generalsanierung und erneute Inbetriebnahme des kreiseigenen Gebäudes „Zwischen den Bächen“ in Bad Mergentheim. In der Prüfung befinden sich darüber hinaus Möglichkeiten zur Schaffung von nochmals 100 Plätzen.
Erster Landesbeamter Busch bat die Kommunen, dem Landratsamt weitere Vorschläge zu unterbreiten, welche Gebäude für Gemeinschaftsunterkünfte und welche Grundstücke für Wohncontaineranlagen genutzt werden können. Auch wurden die Kommunen gebeten, nochmals Wohnungen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen insbesondere aus der Ukraine zu akquirieren. Diese sollen insbesondere für die im Kreis etablierte dezentrale vorläufige Unterbringung durch die Landkreisverwaltung verwendet werden, in diesem Fall anstelle von klassischen Gemeinschaftsunterkünften in Wohnheimform. Bei Flüchtlingen aus der Ukraine ist es auch gut möglich, dass die dezentrale vorläufige Unterbringung durch den Landkreis nahtlos in die kommunale Anschlussunterbringung durch die Stadt oder Gemeinde übergeht, also in der gleichen Wohnung stattfindet.
Info
- Wer einzelne Wohnungen für die Flüchtlingsunterbringung bereitstellen möchte, sollte sich an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung richten.
- Hinweise zu größeren Gebäuden und möglichen Standorten von Wohncontainern nimmt das Landratsamt entgegen, E-Mail: afimmo@main-tauber-kreis.de.
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