Main-Tauber-Kreis: Landtag erklärt Petition gegen Wertheimer Gewerbegebiet für erledigt

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Der Konflikt um das Gewerbegebiet Reinhardshof wurde mit Unterstützung eines Runden Tisches gelöst. Archivfoto: Stadt Wertheim

Main-Tauber-Kreis

Anliegen durch Kompromiss am Runden Tisch abgeholfen

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Eingabe des Wertheimer Naturschutzbundes (Nabu) gegen die Erweiterung des Gewerbegebiets Reinhardshof für erledigt erklärt. Der Petition sei durch den am Runden Tisch gefundenen Kompromiss abgeholfen worden. So begründet der Petitionsausschuss seinen Beschlussvorschlag, dem der Landtag am 7. April gefolgt ist. Berichterstatter des Petitionsausschusses war der Landtagsabgeordnete der Grünen, Hermino Katzenstein.

 

Der Nabu hatte sich ab 2017, unterstützt durch eine Unterschriftensammlung, gegen die Pläne der Stadt gewandt, das Gewerbegebiet Reinhardshof um mehrere Abschnitte zu erweitern. Um den jahrelangen Konflikt zu lösen, hatte Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez nach seinem Amtsantritt zunächst eine Mediation zwischen Nabu und Stadtverwaltung angestoßen und dann einen Runden Tisch unter Mitwirkung aller Beteiligten eingesetzt.

 

Ergebnis dieses Prozesses war ein Kompromissvorschlag, der beiden Seiten Rechnung trägt: die Natur erhält mehr Raum und die Stadt gleichzeitig eine Entwicklungsmöglichkeit. Nur für zwei von ursprünglich acht Abschnitten wird das Bebauungsplanverfahren fortgeführt. Der Anteil der Flächen, der für Gewerbeansiedlungen überplant werden soll, wurde so auf 20 Hektar reduziert. Für zwei weitere Abschnitte wird der Flächennutzungsplan so geändert, dass diese als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Weiterentwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen werden. Damit werden 20 Hektar unter Naturschutz gestellt. Zwei weitere Abschnitte werden nicht weiter beplant.

 

Diesen Vorschlag hat der Gemeinderat im Oktober 2020 einstimmig, bei drei Enthaltungen, angenommen. Seine Beschlussfassung ist seitdem Grundlage des Verwaltungshandelns. Mit dieser Entscheidung sei dem Anliegen des Petenten abgeholfen worden, dem es zudem freistehe, sich in den weiteren Bauleitverfahren einzubringen, heißt es abschließend im Bericht des Petitionsausschusses.

 

Quelle : Wertheim.de

 

 

 

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