Main-Tauber-Kreis: Übergabe der Schlussfeststellung im Flurbereinigungsverfahren Werbach-Niklashausen

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Die unanfechtbar gewordene Schlussfeststellung wurde von Werner Rüger (links), Technik-Dezernent und Leiter des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Wolfgang Brümmer (Mitte) übergeben. Mit dabei war Bürgermeister Otmar Dürr.

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Übergabe der Schlussfeststellung im Flurbereinigungsverfahren Werbach-Niklashausen

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis als untere Flurneuordnungsbehörde hat mit der Schlussfeststellung das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Werbach-Niklashausen offiziell beendet. Mit der Aushändigung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Wolfgang Brümmer, ist somit der Schlussstrich für das Verfahren gezogen. Im Beisein von Bürgermeister Ottmar Dürr wurde die Schlussfeststellung im Rathaus von Werbach übergeben. Darin wird insbesondere bescheinigt, dass der Zusammenlegungsplan ausgeführt ist, die öffentlichen Bücher berichtigt sind und die Teilnehmergemeinschaft Werbach-Niklashausen aufgelöst wird.

„Im Ergebnis haben wir im 183 Hektar großen Verfahrensgebiet neue Strukturen geschaffen, die eine effektivere Bewirtschaftung der Wälder und auch der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ermöglichen“, betont Werner Rüger, Technik-Dezernent und Leiter des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes. Dazu wurden in dem im Jahr 2007 angeordneten Verfahren die Eigentumsflächen zusammengelegt sowie der Flächenzuschnitt und die Erschließungswege auf die Anforderungen an eine moderne Bewirtschaftungsweise ausgerichtet. Für rund 400.000 Euro wurden 5,4 Kilometer befestigte Wege neu gebaut beziehungsweise vorhandene Wege modernisiert. Zahlreiche landschaftspflegerische Maßnahmen wurden umgesetzt. Bei der Erstellung des Ausgleichskonzeptes wurden die Besonderheiten des Gebiets berücksichtigt und in erster Linie vorhandene Strukturen gesichert, verbessert und auch erweitert. Insgesamt hat die Teilnehmergemeinschaft so eine Fläche von 15.000 Quadratmetern für ökologische Maßnahmen bereitgestellt.

Alle Maßnahmen im Verfahren wurden auf der Grundlage des im Jahr 2012 genehmigten Ausbauplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan umgesetzt. Dieser war zuvor in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der Gemeinde Werbach und zahlreichen Trägern öffentlicher Belange aufgestellt worden.

„Durch eine großzügige Zusammenlegung in einem Verhältnis von vier zu eins hat sich die durchschnittliche Flurstücksgröße auf rund 4100 Quadratmeter etwa vervierfacht“, erläutert Jörg Hammerl, Leitender Ingenieur beim Vermessungs- und Flurneuordnungsamt. Damit wurde eine Größenordnung erreicht, die im Zusammenspiel mit der gesicherten Erschließung regelt, dass die neuen Grundstücke auch in Zukunft sinnvoll bewirtschaftet werden können.

Bürgermeister Dürr bedankte sich bei den Vorstandsmitgliedern der Teilnehmergemeinschaft und den ortsansässigen Helfern bei Vermessungs- und Landschaftspflegearbeiten, die durch das ehrenamtliche Engagement zum Gelingen der Zusammenlegung beigetragen haben. „Gemeinsam haben wir erreicht, dass vor allem die Forstwirtschaft eine gute Zukunft hat und gleichermaßen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt wurden.“

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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