Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 13 Coronavirus-Infektionen – Neustarthilfe – 7-Tage-Inzidenz 43,1 – Stand 13./14.02.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 14. Februar, 15.30 Uhr)

13 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 13. und 14. Februar) – Sieben-Tage-Inzidenz bei 43,1 – Neustarthilfe des Bundes für Soloselbstständige

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 13 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon sieben am Samstag, 13. Februar, und sechs am Sonntag, 14. Februar. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens sechs Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen sowie um eine Person, die aus einem Risikogebiet im Ausland eingereist ist. Zwölf neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3099.

23 weitere Personen genesen

Mittlerweile sind 23 weitere und damit insgesamt 2894 Personen wieder genesen. Derzeit sind 145 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 7 (+2), Bad Mergentheim: 12 (+1), Boxberg: 6 (+2), Creglingen: 0, Freudenberg: 15 (+1), Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 0, Igersheim: 61, Königheim: 2, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 8 (+2), Niederstetten: 2 (+1), Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 5 (+1), Werbach: 0, Wertheim: 20 (+3) und Wittighausen: 0.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 43,1

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Sonntag, 14. Februar, bei 43,1. Eine Woche zuvor, am Sonntag, 7. Februar, lag er bei 59,7. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (7. bis 13. Februar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

„Neustarthilfe“ für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer/innen

Mit der neuen Corona-Überbrückungshilfe III fällt in Baden-Württemberg der bisher vom Land gezahlte fiktive Unternehmerlohn für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer weg. Stattdessen gibt es künftig die sogenannte Neustarthilfe des Bundes. Die Neustarthilfe richtet sich an Soloselbstständige und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer mit weniger als einem Vollzeitbeschäftigten, die nur geringe Fixkosten haben. Im Rahmen der Neustarthilfe können sie einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 erhalten, der nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird. Anstelle des ursprünglichen Höchstbetrags von 5.000 Euro können Antragsteller nun für sechs Monate einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro in der Neustarthilfe erhalten. Damit liegt der Bund sogar etwas über der monatlichen pfändungsfreien Obergrenze von 1.180 Euro, die Baden-Württemberg seinem fiktiven Unternehmerlohn zugrunde gelegt hatte.

Der besonderen Situation von Kulturschaffenden wird in der Neustarthilfe in bisher einmaliger Form Rechnung getragen. Bei der Bestimmung des für die Höhe der Unterstützung relevanten Referenzumsatzes werden nun auch die für die Kulturbranche typischen Einnahmen aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen und kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den darstellenden Künsten berücksichtigt.

Der Katalog der förderfähigen Fixkosten in der Überbrückungshilfe III wurde, auch auf Forderungen aus Baden-Württemberg hin, deutlich erweitert. Dadurch, dass die Betriebe jetzt eine Förderung von Abschreibungen, baulichen Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie auch von Ausgaben für Digitalisierung erhalten können, fällt die Unterstützung aus der Überbrückungshilfe nun wesentlich höher aus. Weitere Informationen und Möglichkeit zur Antragseinreichung gibt es unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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