Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 18 Coronavirus-Infektion – 2 Todesfälle – Zwei-Test-Strategie – 7-Tage-Inzidenz 144,3 – Stand 12.01.2021

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Elchinator / Pixabay

18 Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 12. Januar) – Zwei Todesfälle – Ab sofort Zwei-Test-Strategie bei Einreisen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 12. Januar, 18 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von zehn Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens sieben Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen sowie um drei Personen, die aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt sind. 16 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, zwei werden stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2549.

Mittlerweile sind sechs weitere und damit insgesamt 2243 Personen wieder genesen. Derzeit sind 270 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1 (+1), Assamstadt: 6, Bad Mergentheim: 70 (+3), Boxberg: 49 (+4), Creglingen: 4 (+1), Freudenberg: 32 (+2), Großrinderfeld: 2 (+1), Grünsfeld: 2, Igersheim: 5 (+1), Königheim: 1, Külsheim: 7, Lauda-Königshofen: 20 (+2), Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 11 (+1), Weikersheim: 11 (+2), Werbach: 0, Wertheim: 45 und Wittighausen: 2.

Landrat erklärt Hinterbliebenen sein Mitgefühl

Das Gesundheitsamt hat am Dienstag, 12. Januar, zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt sich um einen über 60-jährigen und einen über 80-jährigen Mann, die beide in einem Pflegeheim lebten. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 36 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 16 im neuen Jahr. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Verwandten, Bekannten und Freunden der Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.

Seniorenzentrum Schönblick sowie Bereich des Hauses Sonnenblick in Quarantäne

Aufgrund zweier positiver Schnelltest-Ergebnisse wurde das gesamte Seniorenzentrum Schönblick in Igersheim unter Quarantäne gestellt. Wegen eines positiven Ergebnisses eines Schnelltestes musste darüber hinaus ein Wohnbereich des Pflegeheims Sonnenblick in Bad Mergentheim unter Quarantäne gestellt werden. Die Quarantäne-Anordnungen erfolgten jeweils vorsorglich und bis auf Weiteres. Sie umfassen jeweils ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 144,3

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag, 12. Januar, bei 144,3. Eine Woche zuvor, am Dienstag, 5. Januar, lag er bei 153,3. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (5. bis 11. Januar) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 12. Januar, 14.30 Uhr)

Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne wurde angepasst

In Baden-Württemberg gilt seit Montag, 11. Januar, die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung.Neu eingeführt wurde eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise. Damit wurde der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 5. Januar umgesetzt.

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet im Ausland besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Sie kann mit einem negativen Testergebnis beendet werden, wobei der Test frühestens ab dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden darf.

Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor der Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach der Einreise nachgekommen werden. Diese so genannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus eingeführt.

Für die neu eingeführte Testpflicht bei Einreise gelten die gleichen Ausnahmen wie für die bereits zuvor bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht unter die Testpflicht bei Einreise fallen somit unter anderem Durchreisende, Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung einreisen, Grenzpendler und Grenzgänger sowie Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für weniger als 72 Stunden einreisen.

Etwas anderes gilt für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben. Sie sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei der Einreise ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtet.

Neu ist zudem, dass Personen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei der Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Grund ist, dass bei diesen Personen von einer partiellen Immunität ausgegangen werden kann. Die Personen müssen allerdings dennoch bei Einreise symptomfrei sein. Sie sind auch von der neuen Testpflicht bei der Einreise befreit.

Verlängert wurden aufgrund der Infektionslage auch die Einschränkungen im Rahmen der 24-Stunden-Regelung: Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist weiterhin nur gestattet, sofern die Ein- beziehungsweise Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt. Das Sozialministerium hat noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikogebiete im Ausland ohne zwingenden Grund unbedingt zu vermeiden sind.

Die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.

Ein umfangreicher Katalog mit Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ist abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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