Main-Tauber-Kreis/Wertheim: 19 neue Coronavirus-Infektionen – Anträge können ab sofort gestellt werden  – Sieben-Tage-Inzidenz bei 173,7 – Stand 22.12.2020

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Fake News Hoax Press Computer  - memyselfaneye / Pixabay
memyselfaneye / Pixabay Symbolbild Fake News bei Corona-Zeiten

19 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 22. Dezember) – 27 weitere Personen genesen – Anträge für Beteiligungsfonds möglich

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 22. Dezember, 19 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben in neun Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises. Es handelt sich in mindestens zehn Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. 18 neu Infizierte befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1972.

Mittlerweile sind 27 weitere und damit insgesamt 1690 Personen wieder genesen. Derzeit sind 262 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 12 (+1), Assamstadt: 27 (+2), Bad Mergentheim: 47 (+3), Boxberg: 18, Creglingen: 4 (+1), Freudenberg: 5 (+1), Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 4, Igersheim: 4, Königheim: 5, Külsheim: 13, Lauda-Königshofen: 27 (+2), Niederstetten: 4 (+1), Tauberbischofsheim: 23 (+2), Weikersheim: 7, Werbach: 6, Wertheim: 51 (+6) und Wittighausen: 2.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 173,7

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag, 22. Dezember, bei 173,7. Eine Woche zuvor, am Dienstag, 15. Dezember, lag er deutlich niedriger bei 108,7. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (15. bis 21. Dezember) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 22. Dezember, 15.30 Uhr)

Anträge können ab sofort gestellt werden

Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung aus dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg stellen. Ziel ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Sie können zeitlich begrenzt Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten und so ihre wirtschaftliche Lage konsolidieren. Nachdem der Landtag im Oktober das Beteiligungsfondsgesetz beschlossen hat, liegt nun auch die notwendige Genehmigung der Europäischen Kommission vor.

Die Corona-Pandemie stellt die Wirtschaft mehr denn je vor gewaltige Herausforderungen, vor allem die mittelständischen Unternehmen. Je länger die Krise anhält, desto klarer wird, dass Kredite alleine nicht ausreichen, sondern die Absicherung der Eigenkapitalbasis stärker in den Fokus rücken muss. Der Beteiligungsfonds soll daher die vielfältigen Corona-Sonderprogramme ergänzen, zu dem auch Zuschussprogramme, Förderkredite, Bürgschaften und hybride Finanzierungen wie Mezzanine BW gehören.

Unternehmen können ab sofort Anträge auf die Gewährung einer Rekapitalisierungsmaßnahme durch den Beteiligungsfonds beim Wirtschaftsministerium einreichen. Er richtet sich an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Voraussetzungen für die Beantragung sind unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020, ein Unternehmenssitz oder ein klarer Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie eine große Bedeutung des antragstellenden Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität des Landes Baden-Württemberg.

Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant sind, Zugang zum Beteiligungsfonds erhalten.

Der Beteiligungsfonds stellt insgesamt ein Volumen in Höhe von einer Milliarde Euro für Maßnahmen zur Verfügung. Die Mindesthöhe einer Rekapitalisierungsmaßnahme pro Unternehmen beträgt 800.000 Euro. Die vertiefte Prüfung der Anträge erfolgt durch die L-Bank. Über den Antrag entscheidet im Anschluss ein Beteiligungsrat, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschafts- und des Finanzministeriums besteht. Die Anträge werden bearbeitet, sobald die entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet ist.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es auf der Website der L-Bank unter https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/beteiligungsfonds-bw.html.

Ausführliche Informationen über Hilfen für Unternehmen in der Corona-Pandemie hat das Landratsamt unter www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen zusammengestellt. Über die Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger wird unter www.main-tauber-kreis.de/corona-unterstuetzung umfassend informiert.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

S RAY PreSale Store