Zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 10. September) – Abstands- und Hygieneregeln in der Schule einhalten
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 10. September, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte Wertheim und Lauda-Königshofen. In beiden Fällen handelt es sich um Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten im Ausland. Sie befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontakte werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 521.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie berichtet, insgesamt 494 wieder genesen. Derzeit sind 16 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 2, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 1, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 5 (+1), Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 3 (+1) und Wittighausen: 0.
Stabsleiter Schauder zum Schulstart: Achtsam, aber nicht übersensibel sein
Vor Beginn des Schuljahres am Montag, 14. September, ruft Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt dazu auf, nicht übersensibel, aber dennoch sehr achtsam mit der Situation umzugehen. Die Schulen seien insgesamt gut darauf vorbereitet, den Betrieb unter Pandemiebedingungen wieder aufzunehmen. „Es kommt nun darauf an, dass alle Beteiligten die Abstands- und Hygieneregeln bestmöglich einhalten und geltende Maskenpflichten konsequent beachten. Dann kann der Neustart gut gelingen.“ Insbesondere sei nicht jeder Schnupfen mit einer Coronavirus-Infektion gleichzusetzen und damit auch kein Grund zur Panik.
Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben zu dieser Thematik Empfehlungen herausgegeben, die an die Schulen und Kindertageseinrichtungen kommuniziert wurden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird. Wer nur einen Schnupfen hat, darf laut diesen Empfehlungen trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Eltern, Ärzte und Pädagogen sollen jedoch ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten. Damit soll eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden.
Die Empfehlungen sollen Kitas, Schulen und Eltern, aber auch den Kommunen, freien Trägern und Ärzten Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern geben. Erster Landesbeamter Schauder begrüßt die einheitlichen Regelungen: „Damit stehen Einrichtungen und Familien klar verständliche, medizinisch sinnvolle Empfehlungen zur Verfügung.“ Kinder, die eindeutig krank sind, gehen demnach nicht in die Betreuung oder in die Schule – genau, wie vor der Corona-Pandemie auch.
Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt.
- Fieber ab 38,0 Grad Celsius. Eltern werden angehalten, auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung zu achten.
- Trockener Husten. Gemeint ist Husten ohne Auswurf, der nicht durch eine chronische Erkrankung wie zum Beispiel Asthma verursacht wird. Ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns. Dies gilt nicht, wenn diese Begleiterscheinung eines Schnupfens ist.
Symptome müssen akut auftreten. Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant.
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund. Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt oder zur Hausärztin bzw. zur Kinder- und Jugendarztpraxis aufgenommen werden soll. Ob eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus erforderlich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen.