Main-Tauber-Kreis/Wertheim : Kreistag beschließt Unterstützung des Bürgerspitals – Vorschlag des Landrats findet breite Mehrheit

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Kreistag beschließt Unterstützung des Bürgerspitals - Vorschlag des Landrats findet breite Mehrheit
Im Gebäude der ehemaligen Rotkreuzklinik könnte wieder ein Krankenhaus eröffnen: Der Main-Tauber-Kreis ist grundsätzlich bereit, einen zweckgebundenen Zuschuss zur Abfederung eines möglichen Defizits beim Betrieb einer angemessenen Basisnotfallversorgung im geplanten Bürgerspital an die Stadt Wertheim zu gewähren.

– Vorschlag des Landrats findet breite Mehrheit

 

Der Main-Tauber-Kreis ist grundsätzlich bereit, einen zweckgebundenen Zuschuss zur Abfederung eines möglichen Defizits beim Betrieb einer angemessenen Basisnotfallversorgung im geplanten Bürgerspital an die Stadt Wertheim zu gewähren. Die Stadt würde somit dabei unterstützt, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber dem neuen Krankenhausbetreiber gerecht zu werden. Dies hat der Kreistag am Mittwoch auf Vorschlag von Landrat Christoph Schauder in einem Grundsatzbeschluss in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Dieser wurde mit großer Mehrheit gefasst.

In dem Grundsatzbeschluss wird zudem deutlich, dass der Kreistag die Einrichtung eines Bürgerspitals Wertheim als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit integrierter Basisnotfallversorgung in den Räumlichkeiten der bisherigen Rotkreuzklinik sowie die finanzielle Unterstützung des Betriebs durch die Stadt Wertheim, sofern diese rechtlich zulässig ist, begrüßt.

Schauder: Landkreisverwaltung will in der Sache weiterkommen

„Um in der Sache weiterzukommen und eine Brücke zu bauen, hat die Landkreisverwaltung proaktiv den Vorschlag für einen Grundsatzbeschluss ins Gremium eingebracht“, erklärt Landrat Christoph Schauder. „Es freut mich, dass der Kreistag meinem Vorschlag mit breiter Mehrheit gefolgt ist. Die Entscheidung ist ein starkes Signal und ein deutlicher Ausdruck der Solidarität und des guten Miteinanders im Main-Tauber-Kreis. Sie wurde losgelöst von Regionsdenken getroffen. Die helfende Hand des Landkreises bleibt weiter ausgestreckt. Nun liegt der Ball bei der Stadt Wertheim, die einige Voraussetzungen erfüllen muss, damit aus der grundsätzlichen Bereitschaft des Kreises zu einer finanziellen Unterstützung zu gegebener Zeit ein Votum mit einer konkreten Zuschusshöhe werden kann. Im Hinblick auf die zu schaffende Transparenz gibt es eine klare Erwartungshaltung des Kreistags an Oberbürgermeister Herrera Torrez.“

Stadt Wertheim muss Finanzplanung nachvollziehbar aufzeigen

Aus dem Grundsatzbeschluss geht deutlich hervor, dass die Stadt Wertheim vor einer endgültigen Entscheidung in den Kreistagsgremien zunächst nachvollziehbar die Finanzplanung für das Bürgerspital Wertheim aufzeigen muss. Hierzu muss die Stadt der Landkreisverwaltung ein belastbares medizinisches Konzept einschließlich einer Management- und Personalplanung sowie die Kostenprognose des Betriebs vorlegen. „Vereinfacht ausgedrückt geht es dabei um die Frage was kommt rein und was geht raus, wie hoch ist also das zu erwartende Defizit. Hierbei sind auch die Einnahmen aus dem Privatpatienten- und dem Selbstzahlergeschäft zu berücksichtigen. Ebenfalls muss eine rechtssichere Abstimmung der Stadt Wertheim mit ihrer Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen, die insbesondere die Finanzströme zwischen der Stadt, ihrer Stadtentwicklungsgesellschaft sowie weiteren Beteiligten beleuchtet“, fasst Landrat Schauder zusammen.

Main-Tauber-Kreis bekennt sich zu Gesundheitsholding

Der Main-Tauber-Kreis bekennt sich in dem gefassten Grundsatzbeschluss ausdrücklich zu der erfolgreichen Zusammenarbeit mit seinen Partnern in der Gesundheitsholding Tauberfranken (GHTF) sowie den daraus resultierenden Treuepflichten. „Das gute Miteinander in der GHTF und deren Zukunftsfähigkeit darf unter keinen Umständen gefährdet werden. Ich bin dem Kreistag für dieses eindeutige und klare Bekenntnis dankbar“, sagt Landrat Schauder.

Antrag der Landkreisverwaltung konkreter und weitergehend gefasst

Der Antrag, den Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez in seiner Funktion als Kreisrat, gemeinsam mit weiteren Kreisräten eingereicht hatte, kam nicht zur Abstimmung, da der Grundsatzbeschluss der Landkreisverwaltung angenommen wurde. Dieser war konkreter und weitergehend gefasst.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

 

 

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