Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.2.1 (INES 0) informiert. Hiernach können Schäden, insbesondere Unterschreitungen der Sollwandstärke an sonstigen aktivitätsführenden Systemen meldepflichtig sein.
Im Rahmen von Inspektionsarbeiten wurde an einer Rohrleitung des Abwasseraufbereitungssystems eine geringe Leckage festgestellt. Der betroffene Systembereich wurde außer Betrieb genommen. Der geschädigte Rohrleitungsabschnitt wurde zur Inspektion ausgebaut und wird ersetzt. Die Leckage kann auf Korrosion aufgrund einer defekte Innenbeschichtung der Rohrleitung zurückgeführt werden.
Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf das Personal, die Umgebung und den bestimmungsgemäßen Restbetrieb der abgeschalteten Anlage.
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de
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