Verbraucherschutzministerkonferenz fordert transparente Angaben auf Produkten
Konstanz. Unternehmen sollen ihre Produkte und Dienstleistungen erst dann als klimaneutral bewerben dürfen, wenn es nachvollziehbare Maßstäbe zur Bewertung und Zertifizierung gibt. Eine entsprechende Aufforderung an den Bund, sich auf EU-Ebene für dieses Ziel einzusetzen, hat heute die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Antrag Niedersachsens beschlossen.
Dazu sagt Niedersachsens Verbraucherschutz-Staatssekretär Dr. Michael Marahrens: „Möglichst klimabewusst einkaufen können – das ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtig. Damit sie mit ihren Kaufentscheidungen für z. B. Milch oder Nudeln aktiv zum Klimaschutz beitragen können, braucht es transparente und belegte Angaben zum CO2-Fußabdruck. Andernfalls besteht die Gefahr von Verbrauchertäuschung durch Greenwashing. Wir erleben es immer wieder, dass Unternehmen sich ein ,grünes‘ Image geben, ohne tatsächlich nachhaltig zu handeln. Deshalb brauchen wir einheitliche Vorgaben.“ Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sei ein erster Schritt in Richtung eines wirksamen Rechtsrahmens. Diesen gelte es, auszubauen.
Mit der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien – kurz PFAS – beschäftigte sich ein weiterer Antrag Niedersachsens: Die Verbraucherschutzministerkonferenz bittet den Bund, sich auf europäischer Ebene weiter verstärkt für eine abschließende Regulierung der gesamten PFAS-Stoffgruppe einzusetzen. Ziel ist es, die Nutzung von PFAS auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Auch für eine Festlegung von Höchstgehalten für PFAS in Futtermitteln soll der Bund sich bei der EU einsetzen. PFAS sind wasser-, fett- und schmutzabweisend und werden in vielen Produkten eingesetzt – unter anderem in Regenjacken, Haushaltsartikeln oder Kosmetik. Die Stoffe werden in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut und können sich somit anreichern.
Den Tierschutz beim Handel mit Heimtieren möchte die Verbraucherschutzministerkonferenz stärken. Gemeinsam mit den weiteren Bundesländern hat Niedersachsen daher eine Aufforderung an den Bund beschlossen, die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen auf Rechts- und Vollzugslücken zu prüfen und diese zu schließen. Konkret schlägt die Verbraucherschutzministerkonferenz eine verpflichtende Identitätsprüfung der Anbieter durch die Onlineplattformen und eine Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor.
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