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Halle (ots)

Die Schiedskommission muss und wird agieren wie ein Gericht. Es geht allein um die Frage, ob Schröder „vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat“, wie es im Regelwerk der SPD heißt. Und man dürfte entdecken: Die Latte liegt hoch. Das deutsche Parteienrecht schützt, wie das Grundgesetz, auch den Sturkopf. Wahltaktische Fragen jedenfalls können nicht der Maßstab sein. Schröder hat seinen Genossen das Geschäft bei den zurückliegenden Landtagswahlkämpfen nicht eben erleichtert. Dass er tat, was er getan hat, kann man als Sozialdemokrat ärgerlich finden, unverständlich, auch unverschämt. Für einen Parteiausschluss aber reicht das nicht.

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