Halle/MZ (ots)
Eine Garantie auf Beistand allerdings bekommt die Ukraine mit den Abkommen nicht: In den bisher bekannten europäischen Varianten sind vor allem Absichtserklärungen enthalten. Beistandspflichten kommen darin nicht vor – dann hätte auch gleich die Nato die Ukraine aufnehmen können, was mit Bedacht nicht geschehen ist. Und: Abkommen können gekündigt werden. Das deutsch-ukrainische sieht dafür einen Vorlauf von sechs Monaten vor. Insbesondere im Falle eines Präsidentschaftswechsels in den USA nach der Wahl im November könnte das angeblich stärkste aller Sicherheitsabkommen sich bald wieder in Luft auflösen.
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