Halle/MZ (ots)
Das in den 1980er Jahren von US-amerikanischen Neonazis gegründete und weltweit aktive Netzwerk ist der Inbegriff von Verfassungsfeindlichkeit. In den USA waren Hammerskins für rassistische Morde verantwortlich, hierzulande sind Verbindungen zum NSU bekannt. Die Frage ist deshalb weniger, weshalb die Hammerskins verboten wurden, sondern eher, warum das jetzt erst geschehen ist. Denn ihre Strukturen und kriminellen Aktivitäten sind seit vielen Jahren bekannt. Der Rechtsstaat muss gegen gewalttätige Rassisten, Neonazis und Verfassungsfeinde vorgehen. Sonst lässt er jene im Stich, die von ihnen bedroht und angegriffen werden.
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