Der Einwirkungsbereich, der nach dem Erdbeben vom 25. März festgelegt worden ist, erstreckt sich von Syke und Bassum nach Südosten.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Einwirkungsbereich zum seismischen Ereignis vom 25. März 2024 um 12:07 Uhr bei Syke (Landkreis Diepholz) festgelegt. Gemäß der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung hat das LBEG als Bergbehörde unter Einbindung des Niedersächsischen Erdbebendienstes (NED) den Einwirkungsbereich im Sinne des Bundesberggesetzes festgelegt. Er erstreckt sich mit einer ungefähren Ost-West-Ausrichtung über knapp 19 Kilometer von Uenzen bis Groß Ringmar und mit einer ungefähren Nord-Süd-Ausdehnung über knapp 14 Kilometer vom Nordrand Sykes bis Sudwalde. Große Teile Sykes sowie die gesamte Ortslage von Bassum liegen innerhalb des Einwirkungsbereichs, der den erdgasfördernden Betrieben zuzurechnen ist.
Hintergrund:
Entsteht im Einwirkungsbereich eines Betriebes an einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage ein Schaden, der durch Erschütterungen verursacht worden ist und ein Bergschaden sein kann, so wird anhand des äußeren Erscheinungsbildes dieser Beschädigung auf den Bergbaubetrieb als Verursacher geschlossen. Bei dieser sogenannten Bergschadensvermutung handelt es sich um einen Anscheinsbeweis.
Das am 25. März 2024 auch in der Bevölkerung verspürte Erdbeben ereignete sich in einer Tiefe von mindestens vier Kilometern. Das Epizentrum – Punkt an der Oberfläche über dem Erdbebenherd in der Tiefe – befindet sich rund acht Kilometer südlich von Syke und circa sechs Kilometer Östlich von Bassum. Das seismische Ereignis hängt aufgrund der Lage des Epizentrums und einer Tiefe im Niveau der Erdgaslagerstätten sehr wahrscheinlich mit der Erdgasförderung zusammen.
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