Neuer Online-Service für Beratungshilfe | Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld

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Allgemeine Informationen zum Thema Beratungshilfe finden Sie in einer Broschüre des Bundesministeriums für Justiz (zur Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe – barrierefrei/barrierearm).

Auf der Internetseite „Justiz-Services – Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht (Vorab-check Beratungshilfe).

Eine vom Land Nordrhein-Westfalen erstellte arabische Übersetzung sowie ein Online-Formular mit Ausfüllassistent in deutscher und arabischer Sprache zum Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie im dortigen Internetauftritt aufrufen (zum Internetauftritt der Justiz Nordrhein-Westfalenzum Internetauftritt der Justiz Nordrhein-Westfalen).

Es wird darauf hingewiesen, dass das in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen und einzureichen ist, da die Amtssprache gemäß § 184 Gerichtsverfassungsgesetz Deutsch ist.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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