Allgemeine Informationen zum Thema Beratungshilfe finden Sie in einer Broschüre des Bundesministeriums für Justiz (zur Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe – barrierefrei/barrierearm).
Auf der Internetseite „Justiz-Services – Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht (Vorab-check Beratungshilfe).
Es wird darauf hingewiesen, dass das in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen und einzureichen ist, da die Amtssprache gemäß § 184 Gerichtsverfassungsgesetz Deutsch ist.
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