Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Borkum I“ umfasst die Nordseeinsel selbst und südöstlich angrenzende Bereiche des Wattenmeers.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Nordseeheilbad Borkum GmbH zum 15. Oktober das Erlaubnisfeld „Borkum I“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst bis zum 14. Oktober 2025 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Borkum I“ ist gut 130 Quadratkilometer groß, umfasst die Nordseeinsel Borkum (Landkreis Leer) und im Wesentlichen südöstlich angrenzende Bereiche des Wattenmeeres im Deutschen Küstenmeer innerhalb der 12-Seemeilen-Zone.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Nordseeheilbad Borkum GmbH im Februar dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Leer, die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Deutsche Telekom AG Seekabel die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Stadt Borkum informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Nordseeheilbad Borkum GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Nordseeheilbad Borkum GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Weitere Infos:
· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
· Das LBEG hat in seinem Aufsichtsbezirk nunmehr 19 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt – davon 17 in Niedersachsen, eine in Hamburg und eine in Schleswig-Holstein –, was ein neuer Höchststand ist.
· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – zuletzt beim „Tag der Geothermie“ am 15. und 16. September.
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