Öl- und Gasförderung in der dänischen Nordsee: LBEG koordiniert Beteiligung in Deutschland

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Öl- und Gasfelder im westlichen Teil der dänischen AWZ der Nordsee. Bildrechte: INEOS Oil & Gas Denmark

Öl- und Gasfelder im westlichen Teil der dänischen AWZ der Nordsee.

Das dänische Unternehmen INEOS E&P A/S plant die Entwicklung des Öl- und Gasfeldes „Hejre“ in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Das Projekt beinhaltet die Sanierung des bereits im Betrieb befindlichen Hejre-Feldes rund 250 Kilometer vor der dänischen Westküste mit einer Anbindung (tie-back) an das Feld Süd Arne unter Nutzung der bestehenden Hejre-Anlagen. Da die Sanierung des Hejre-Feldes durch die tie-back an Süd Arne über den zuvor genehmigten Projektumfang hinausgeht, ist gemäß dem dänischen Gesetz Nr. 4 vom 3. Januar 2023 über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen, Programmen und spezifischen Projekten (dänische UVP-Verordnung/Konsolidierungsgesetz Nr. 4) ein aktualisierter UVP-Bericht erforderlich.

Das Vorhaben befindet sich ausschließlich auf dänischem Gebiet der Nordsee und ist nach dänischem Recht UVP-pflichtig.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) koordiniert für das Gesamtvorhaben die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 des deutschen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Deutschland, da das Projekt grenzübergreifende Umweltauswirkungen haben kann.

Die zu diesem Zweck in deutscher Sprache übermittelten Unterlagen, eine nichttechnische Espoo-Zusammenfassung und der Espoo-Bericht, der eine Beschreibung der möglichen projektbezogenen grenzübergreifenden Umweltauswirkungen des Projekts „Hejre to South Arne“ enthält, sind im UVP-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter https://www.uvp-verbund.de/sh einsehbar. Der UVP-Bericht (Environmental Impact Assessment documentation) steht bis zum 1. September 2023 auf der Internetseite der dänischen Energiebehörde Energistyrelsen unter dem Link https://ens.dk/ansvarsomraader/olie-gas/offentliggoerelser-om-olie-gas bereit.

Die deutsche Öffentlichkeit und die anerkannten Naturschutzvereinigungen können das Projekt betreffende Anmerkungen und Hinweise beziehungsweise Stellungnahmen in deutscher Sprache bis zum 1. September 2023 an den dänischen Espoo-Kontaktpunkt unter Angabe des Aktenzeichens 2020-19605 an Espoo Point Of Contact, Miljøstyrelsen, Tolderlundsvej 5, DK-5000 Odense C, Denmark schicken oder per E-Mail an Espoo@mst.dk senden.

Weitere Infos:

· Laut dem internationalen „Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen“, der sogenannten Espoo-Konvention, sind die Behörden und die Öffentlichkeit anderer möglicherweise betroffener Nachbarstaaten vor der Zulassung des Projekts im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen, wenn dieses Projekt grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben kann. Die Vorgaben der Espoo-Konvention wurden in Deutschland durch das UVPG umgesetzt.

· Für bergbauliche Projekte, die sich beispielsweise mit der Gewinnung und Förderung von Kohlenwasserstoffen in der Nordsee befassen, ist das LBEG die Behörde, die die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland koordiniert.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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