Onlinezugangsgesetz: Land Niedersachsen digitalisiert weitere Antragsverfahren

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CIO Dr. Baier: „Mit diesem neuen digitalen Angebot leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Bauvorhaben und deren Planungen“

Das Land Niedersachsen hat fünf Behördengänge der Landesverwaltung digitalisiert – weitere stehen kurz vor der Fertigstellung. Online-Anträge sind jetzt bei dem katastertechnischen Vorgang der Flurstückszerlegung, der Grenzfeststellung von Grundstücken sowie bei Auszügen, Informationen und Bescheinigungen für Kredite möglich. Auch sogenannte Nichtbetroffenheitsbescheinigungen und Unschädlichkeitszeugnisse können jetzt digital beantragt werden. Die Umsetzung erfolgt durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN).

Der IT-Bevollmächtigte und CIO des Landes Niedersachsen, Dr. Horst Baier, sagt: „Als Landesregierung haben wir uns zum Ziel gesetzt, Planungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes haben wir nun weitere Verfahren digitalisiert. Ob ein Antrag zur Grundstücksvermessung oder wichtige Bescheinigungen für Kredite – ab sofort können verschiedene digitale Anträge bequem vom heimischen Sofa aus gestellt werden. Mit diesem neuen digitalen Angebot leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Bauvorhaben und Planungen.“

Die Online-Anträge können über das „Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) gestellt werden. Über das Servicekonto Niedersachsen kann auf das Antragssystem zugegriffen werden.

Weitere Online-Anträge im NAVO stehen kurz vor der Fertigstellung. So ist geplant, dass bis zum Sommer Auskünfte aus der sogenannten Kaufpreissammlung (Datenbank aller Immobilienkaufverträge) und Verkehrswertgutachten für Immobilien online angeboten und beantragt werden können. Auch bei den für Bauvorhaben so wichtigen Lagepläne sollen Anträge künftig digital möglich sein. Der LGLN-Dienst „Kataster-online“, der für den digitalen Erwerb amtlicher Kartenauszüge und Geodaten genutzt werden kann, ist bereits an das NAVO angebunden. Hier können frei wählbare Kartenausschnitte und Datenbereiche in unterschiedlichen Druck- und Datenformaten bestellt, bezahlt und heruntergeladen werden.

Zum Hintergrund

Ein sogenanntes Flurstück ist ein festgelegter Bereich einer Bodenfläche und wird amtlich vermessen. Bei einer Teilung eines Grundstückes werden mit einer sogenannten Nichtbetroffenheitsbescheinigung Grundstücksteile bestätigt, die nicht von einer sogenannten Grunddienstbarkeit (z. B. einem Wegerecht) betroffen sind. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann hingegen beantragt werden, wenn ein kleiner Teil eines Grundstückes verkauft wird. Hiermit wird bescheinigt, dass sich der restliche Grundstückswert nicht wesentlich ändert.

Das NAVO kann als Kommunikations- und Transaktionsplattform sowohl von Behörden als auch von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Behörden stellen Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung, sodass diese online beantragt werden können. Das NAVO ermittelt die lokal zuständige Stelle und die damit verbundenen Antragsformulare. Um einen Antrag zu stellen, authentifizieren sich Antragssteller/-innen mit dem elektronischen Personalausweis oder via E-Mail und Passwort im sogenannten niedersächsischen Servicekonto, einem persönlichen Online-Zugang für Verwaltungsleistungen der Behörden.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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