Organstreitverfahren StGH 3/21 und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung StGH 4/21
Pressemitteilung
Organstreitverfahren nach Art. 54 Nr. 1 NV, § 8 Nr. 6 NStGHG der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Dana Guth, Jens Ahrends und Stefan Wirtz auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages wegen Verstoßes gegen Art. 7 und 19 der Niedersächsischen Verfassung sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Am 11. November 2021 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (NStGHG) sowie ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangen.
Antragsteller sind die fraktionslosen Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Dana Guth, Jens Ahrends und Stefan Wirtz. Die Anträge sind gegen die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages gerichtet.
Die Antragsteller begehren im Organstreitverfahren die Feststellung, dass die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages gegen Art. 7 und 19 der Niedersächsischen Verfassung verstoße, da sie an zahlreichen Stellen die Rechte fraktionsloser Abgeordneter unzulässig einschränke.
Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollen die Antragsteller eine Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages erreichen, durch die einzelnen (fraktionslosen) Abgeordneten mehr Rechte eingeräumt wird.
Der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Dr. Smollich
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de