Will eine Gemeinde bei der Überplanung eines bebauten Bereichs dem historischen Vorbild einer Bebauung mit Stadtvillen an der Straße und tiefen Gärten folgen, muss sie auch berücksichtigen, in welchem Umfang Bebauung in den „grünen Binnenbereich“ eingedrungen ist und zu Bauansprüchen von Grundstückseigentümern geführt hat.
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