Foto: Erstimpfung mit Astrazeneca, Zweitimpfung mit Biontech/Comirnaty, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Pflegerat geht davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März zu Kündigungen in der Branche führt. Dies betreffe weniger das Pflegefachpersonal, sondern unterstützende Tätigkeiten wie Betreuungsassistenten, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
Das Gleiche gelte „für Küchen- oder Reinigungskräfte in den Einrichtungen“. In diesen Berufsgruppen herrsche „eine etwas geringe Impfquote“. Einige dieser Beschäftigten überlegten, „den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift“, sagte Vogler. Beim Pflegefachpersonal in den Kliniken sowie im stationären und ambulanten Bereich befürchtet der Verband dagegen „weniger Kündigungen von Fachkräften, die wegen der Impfplicht ihre Stelle aufgeben. Dort ist die Impfquote hoch“, sagte Volger. Dies gelte generell für Gesundheitsberufe, „es gibt aber auch einen kleinen Anteil, der sich definitiv nicht impfen lassen will“. Vogler sagte, jede Arbeitskraft, die gehe, reiße „eine Lücke in eine ohnehin schwache Personaldecke. Wir können es uns eigentlich nicht erlauben, dass Beschäftigte kündigen oder dass sie freigestellt werden und damit für die Bewältigung der Arbeit verloren gehen.“ Das Problem sei fast unlösbar. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, Christel Bienstein, sagte den Funke-Zeitungen, es lasse sich derzeit aufgrund der Datenlage nicht seriös einschätzen, „ob es durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wirklich zu vielen Kündigungen kommen wird“. Klar sei aber, dass nicht erst seit der Pandemie „ein eklatanter Personalmangel in den Pflegeberufen“ herrsche. „Jede Kündigung verschärft diesen Mangel und das führt zu einem weiteren Versorgungsmangel in allen pflegerischen Bereichen“, sagte Bienstein. Ihr Verband empfehle allen Pflegebeschäftigten die Impfung, um sich selbst, die Menschen mit Pflegebedarf sowie die eigenen Angehörigen und Menschen im Freundeskreis zu schützen.
dts Nachrichtenagentur