Mainz (ots)
Nach Applaus und wertschätzenden Worten, vielen Jahren des Wartens, einigen Reformversuchen, steigenden Lebenshaltungskosten und einem hohen Leidensdruck aufgrund einer Extrembelastung – kommt sie nun, die lange ersehnte Erhöhung des Pflegegeldes? Welche umfangreichen Maßnahmen können Pflegebedürftige und Angehörige 2023/2024 erwarten? Hier eine Übersicht zum Referentenentwurf der Bundesregierung:
Zum 1. Juli 2023 soll der gesetzliche Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent steigen. Für Eltern mit mehreren Kindern sieht der Entwurf vor, dass ab dem 2. Kind die Beiträge sinken. Für kinderlose Personen steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,4 auf 4 Prozent.
Ab 2024 sieht der Entwurf vor…
- das Pflegegeld um 5 Prozent zu erhöhen. 2025 und 2028 sollen die Geld- und Sachleistungen entsprechend der Preisentwicklung weiter angepasst werden.
- die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Jahresbeitrag zusammenzuführen, so dass dieser flexibler eingesetzt werden kann.
- bei einer akut aufkommenden Pflegesituation eines Angehörigen den Anspruch auf bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld je pflegebedürftiger Person zu erweitern.
- die Zuschüsse zum Eigenanteil in Pflegeheimen zu erhöhen.
„All das sind längst überfällige Maßnahmen, auf die viele Pflegebedürftige schon lange warten. Dennoch sind diese völlig unzureichend, denn eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent deckt nicht mal die Kostensteigerung der vergangenen Jahre ab – hier wären 15 Prozent notwendig! Die Zusammenlegung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist ein richtiger und wichtiger Schritt für eine bedarfsgerechte Pflege und wäre das erste Versprechen aus dem Kapitel Pflege des Koalitionsvertrages, dass auch wirklich eingelöst wird und im besten Falle für Entlastung sorgt“, so Johannes Haas, Gründer des Verbund Pflegehilfe.
Der Referentenentwurf geht nun in Fachanhörung, das Kabinett, den Bundesrat und Bundestag. Wie viele Maßnahmen letztendlich bestehen bleiben und, ob dieser so in Kraft tritt wie angedacht, bleibt ungewiss.
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